Gerzensee

Das Kommunalfahrzeug in Gerzensee soll ersetzt werden

Gemeinde Gerzensee
Gemeinde Gerzensee

Gürbetal,

Der Gemeinderat in Gerzensee beantragt einen Verpflichtungskredit von 245’000 Franken für die Ersatzanschaffung des Fahrzeuges zu genehmigen.

Die Gemeindeverwaltung in Gerzensee.
Die Gemeindeverwaltung in Gerzensee. - Nau.ch

Im Investitionsplan 2022 ist für die Ersatzanschaffung des Kommunalfahrzeuges ein Betrag von 267'000 Franken eingestellt worden. Der im Jahr 2010 neu angeschaffte «Aebi» verursacht seit längerer Zeit hohe Unterhaltskosten. Somit ist es an der Zeit die Ersatzbeschaffung des Kommunalfahrzeuges an die Hand zu nehmen. Das aktuelle Fahrzeug inklusive Salzstreuer soll eingetauscht werden.

Für die Ersatzanschaffung des Fahrzeuges müssen die gesetzlichen Grundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens eingehalten werden. Ab einem Schwellenwert von 150'000 Franken muss das Einladungsverfahren durchgeführt werden.

Im Einladungsverfahren bestimmen die Auftraggeber, welche Anbieter sie ohne Ausschreibung direkt zur Angebotsabgabe einladen wollen. Es müssen mindestens drei Anbieter zur Offertstellung eingeladen werden.

Vorgängig muss ein Leistungsverzeichnis/Pflichtenheft erarbeitet werden. Die Zuschlagskriterien müssen bekannt sein. Alle Anbieter müssen die gleichen Voraussetzungen haben. Der Vergabeentscheid muss verfügt werden.

Anforderungen an das neue Fahrzeug

Eine Arbeitsgruppe aus der Infrastruktur- und Umweltkommission hat zusammen mit den Wegmeistern ein Leistungsverzeichnis/Pflichtenheft erarbeitet. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 14. Februar 2022 die Ausschreibungsunterlagen, für die Ersatzanschaffung des Kommunalfahrzeuges inklusive Salzstreuer genehmigt.

Eine wichtige Änderung gegenüber dem aktuellen Fahrzeug wird sein, dass das neue Fahrzeug mit einem Abrollkipper beziehungsweise Hakengerät ausgerüstet wird und zudem die Abgasnorm Euro 6 erfüllt sein muss.

Die Arbeitsgruppe prüfte auch die Möglichkeiten für die Beschaffung eines Elektrofahrzeuges. Es stellte sich heraus, dass ein Elektrofahrzeug für den Einsatz als Arbeitsmaschine (unter anderem Winterdienst) mit der aktuellen Technologie noch nicht geeignet ist.

Zuschlagskriterien

Bei den Ausschreibungsunterlagen wurden folgende Zuschlagskriterien festgelegt: Zuschlagskriterien Gewichtung, die Praktische Eignung 40 Prozent, der Preis 40 Prozent und Leistungen, Unterhalt, Reparaturen, Garantie 20 Prozent.

Gemäss Artikel 41 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Es handelt sich um das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, das heisst jenes Angebot, welches die höchste Punktzahl aller gewichteten Kriterien erhält. Die Arbeitsvergabe erfolgt in der Zuständigkeit des Gemeinderates und die Kreditzuständigkeit liegt bei der Gemeindeversammlung.

Auswirkungen auf den Finanzhaushalt der Gemeinde

Aufgrund der eingegangenen Offerten muss für die Beschaffung des neuen Fahrzeuges mit Kosten in der Höhe von 245'000 Franken gerechnet werden. Im Budget 2022 ist in der Investitionsrechnung ein Betrag von 267'000 Franken eingestellt und in der Erfolgsrechnung für die Rücknahme des alten Fahrzeuges ein Ertrag von 70'000 Franken budgetiert.

Es ist von einem Rücknahmepreis von rund 45'000 Franken auszugehen. Abschreibungen sind im Budget 2022 26'700 Franken enthalten. Die linearen Abschreibungen (Abschreibungsdauer 10 Jahre) pro Kalenderjahr betragen 24'500 Franken. Die Zinskosten belaufen sich unter Annahme eines kalkulatorischen Zinssatzes von durchschnittlich 2 Prozent auf voraussichtlich durchschnittlich jährlich rund 2700 Franken.

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