Wie die Gemeinde Seftigen mitteilt, findet die Gemeindeversammlung am Montag, 28. November 2022, statt und behandelt drei wichtige Themen.
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Die Finanzlage der Gemeinde Seftigen hat sich in den letzten Jahren verschlechtert.

Im Wesentlichen liegt das daran, dass die Einkommenssteuern seit längerem stagnierend bis rückläufig sind und auf der anderen Seite die Beiträge zum Beispiel in die kantonalen Finanz- und Lastenausgleiche kontinuierlich zunehmen.

Die Sparbemühungen bei den Konsumausgaben sind ausgeschöpft.

Der Finanzplan 2022 bis 2027 zeigt auf, dass ohne Massnahmen künftig mit Defiziten zwischen 300'000 Franken bis 400'000 Franken gerechnet werden müsste.

Ein strikter Investitionsstopp ist keine Option

Entsprechend ist im Finanzplan auf der Einnahmenseite mit der Erhöhung des Steuerfusses um 0,10 auf 1,84 ab dem Jahr 2024 die Anpassung für den ausgeglichenen Finanzhaushalt vorgesehen.

Mit einem Steuerzehntel sollen rund 250'000 Franken mehr Steuereinnahmen generiert werden.

Mit Investitionen im steuerfinanzierten Haushalt von durchschnittlich 380'000 Franken in den nächsten drei Jahren sind unterdurchschnittlich wenig Ausgaben vorgesehen.

Ein strikter Investitionsstopp ist aus Sicht des Gemeinderats keine Option, da sonst längerfristig grössere Unterhalts- und Reparaturkosten entstehen könnten.

Verhältnismässigkeit der Reserven wieder im Lot

Die Schulden betragen aktuell 3 Millionen Franken und könnten circa ab 2025 auf maximal 4 Millionen Franken steigen.

Der Bilanzüberschuss (ehemals Eigenkapital) wird gemäss der Prognose per Ende 2027 von 1'003'000 Franken auf 623'000 Franken abnehmen.

Bei den Spezialfinanzierungen für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallentsorgung sind die Rechnungsergebnisse ausgeglichen.

Die eher hohen finanziellen Reserven haben den Gemeinderat dazu veranlasst ab 2024 für ein paar Jahre befristete Gebührensenkungen zu prüfen, so dass die Verhältnismässigkeit der Reserven wieder im Lot sein wird.

Das Budget für 2023

Das Budget 2023 sieht im Gesamthaushalt bei einem Aufwand 9'067'205 Franken und Ertrag von 9'068'255 Franken einen Ertragsüberschuss von 1050 Franken vor.

Dies ist jedoch nur möglich da zuvor 286'700 Franken aus der finanzpolitischen Reserve entnommen werden.

Das Budget für das Jahr 2023 basiert auf einer unveränderten Steueranlage von 1,74 auf Einkommen und Vermögen und sieht Einkommenssteuern der natürlichen Personen von 3'891'600 Franken vor.

Investitionen unter 30'000 Franken sind nicht im Investitionsprogramm

Die Spezialfinanzierungen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung schliessen nahezu ausgeglichen ab.

Bei den grösseren Investitionen sind elektrotechnische Sanierungen im Schulhaus und Aula, Belagsarbeiten beim Schulhaus Vorhof und Belagsarbeiten auf der Blattackerstrasse vorgesehen.

Investitionen unter 30'000 Franken werden der Erfolgsrechnung belastet und sind nicht im Investitionsprogramm aufgeführt.

Verpflichtungskredit für Dachsanierungen mit Photovoltaikanlagen

Die Stimmberechtigten hatten an der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 dem Verpflichtungskredit von 580'000 Franken zugestimmt, damit auf drei Dächern von Gemeindeliegenschaften Dachsanierungen mit Photovoltaikanlagen realisiert werden konnten.

Die beiden Indach-Anlagen auf dem Verwaltungsgebäude und der Turnhalle sowie die Aufdach-Anlage auf dem Werkhof konnten Ende 2021 termingerecht in Betrieb genommen werden.

Die Baukosten beliefen sich auf brutto 604'458.15 Franken und wurden um 24'458.15 Franken überschritten.

Für den Betrieb in der Sporthalle fallen minimale Stromkosten an

Die Kreditüberschreitung rührte daher, da der Gemeinderat im Verlauf des Projektes beschlossen hatte, im Werkhofgebäude einen Batteriespeicher einzubauen.

Dank dem Batteriespeicher kann der tagsüber produzierte Strom beim Abendbetrieb in der gegenüberliegenden Raiffeiesen Arena Gürbetal als Eigenproduktion verbraucht werden.

Daher fallen für den Betrieb in der Sporthalle nur noch minimale Stromkosten an.

Aus dem Energieförderprogramm mit der Einmalvergütung von Pronovo wurde ein Betrag von 61'452,90 Franken entschädigt. So beträgt die Nettoinvestition 543'567,30 Franken.

Nachkreditgenehmigung liegt in der Kompetenz des Gemeinderats

Die Prognosewerte der Stromproduktion wie auch der Wirtschaftlichkeit werden übertroffen.

Die Nettoeinsparungen wie auch die Stromüberschussverkäufe an BKW fallen höher aus als prognostiziert aus, auch wenn sich künftig die Strompreisentwicklung wieder normalisieren wird.

Zusammen mit den anderen gemeindeeigenen Photovoltaikanlagen produziert die Gemeinde Seftigen mehr Strom als sie selbst verbraucht.

Die Genehmigung des Nachkredits liegt in der Kompetenz des Gemeinderats, welcher diesen bereits genehmigt hat.

Kreditabrechnung wird zur Kenntnisnahme vorgelegt

Der Gemeindeversammlung wird die Kreditabrechnung zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Am Ende der Gemeindeversammlung werden die Anwesenden wieder zum gewohnten Apèro eingeladen.

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