Gerzensee: Ersatzneubau Schützenfahrbrücke verzögert sich
Wie die Gemeinde Gerzensee berichtet, verzögert sich der Ersatzneubau der Schützenfahrbrücke Münsingen infolge der Einreichung einer Beschwerde.
In einem Gutachten des Ingenieurbüros Bauspektrum Münsingen wurde der Zustand der Brücke nach einer Taucheruntersuchung im Jahr 2021 als zunehmend alarmierend eingeschätzt.
Der Zustand der Brücke ist den drei beteiligten Gemeinden Belp, Gerzensee und Münsingen bekannt. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2019 eine erste Besprechung zum Brückenzustand und dem weiteren Verfahren mit der Brücke einberufen.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass ein weiterer Erhalt der Brücke so nicht möglich ist und die Brücke den heutigen Sicherheitsstandards nicht mehr genügt.
Somit hat man sich für einen Ersatzneubau der Brücke entschieden und das Projekt zum Neubau der Schützenfahrbrücke mittels Workshopverfahren begonnen.
Nutzungskonzepte der Brücke wurden erstellt
Von Anfang an war klar, dass sich das Bauwerk in einem sensiblen Bereich befindet und die Qualitätsansprüche hoch sind.
Zu diesem Verfahren wurden Vertreter der drei Gemeinden, das beauftragte und im Brückenbau erfahrene Ingenieurbüro, der Berner Heimatschutz, die Denkmalpflege des Kantons Bern, der Bereich Wasserbau vom TBA OIK II, ein ausgewiesener Brückenbauexperte von der ETH-Lausanne, die InfraWerkeMünsingen und ein Landschaftsarchitekturbüro beigezogen.
Diese Fachleute haben in einem langwierigen Verfahren die Nutzungskonzepte der Brücke erstellt und mittels Variantenvergleich der Ausführung der Konstruktion als Seilbrücke den Vorzug gegeben.
Wichtige Gründe für die gewählte Konstruktion waren der Hochwasserschutz sowie die an der Brücke befestigten Versorgungsleitungen.
Die Baubewilligung wurde erteilt
Neu ist auch die Sicherheit der Aareböötler verbessert (es hat keine Mittelpfeiler mehr) und auch die Denkmalpflege ist mit dem Ersatzbau des denkmalgeschützten Objektes einverstanden.
Nach diesem Verfahren wurde 2020 das Baugesuch erstellt und eingereicht. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens hat das Amt für Naturförderung ANF zusätzliche Abklärungen und Unterlagen einverlangt und im Frühjahr 2020 seine Zustimmung erteilt.
Zeitgleich wurde die Submission der Baumeisterarbeiten im offenen Verfahren unter Vorbehalt der Baubewilligung, durchgeführt.
Die Baubewilligung wurde vom Regierungsstatthalter am 25. Juli 2022 per Gesamtbauentscheid erteilt.
BirdLife hat eine Beschwerde eingereicht
Die Einsprecher erhielten 30 Tage Beschwerdefrist, welche BirdLife nützte. Aufgrund der Beschwerde von BirdLife darf mit den Bauarbeiten vorläufig nicht begonnen werden.
BirdLife ist mit dem Grundsatzentscheid einer Hängeseilkonstruktion nicht einverstanden. Die Notwendigkeit der Brücke wird grundsätzlich infrage gestellt.
Die Gefahr von Kollisionen von Wasser- und Zugvögeln an den Drähten und Seilen im Luftraum der Vogelzugzone entlang der Aare seien zu gross.
Die Brücke sei für die Tiere zu wenig sichtbar. BirdLife lehnt aus umwelttechnischen Gründen die neue Brücke 12 Meter südlich der heute bestehenden Brücke ab.
Alte Brücke soll zeitbegrenzt bestehen bleiben
Das Projekt der Gemeinden sieht vor, dass die alte Brücke bis zur Inbetriebnahme der neuen Brücke bestehen bleiben muss, weil die Brücke auch eine wichtige Versorgungsleitung von Trinkwasser trägt (Reservoir Belpberg der Wasserversorgung Münsingen) sowie eine Abwasserleitung (Abwasser vom Belpberg zur ARA Münsingen) enthält.
Aus diesen Gründen ist die Verschiebung der Brücke an einen neuen Standort nötig. Die alte Brücke wird dann entfernt.
Stellungnahme zur Beschwerde
Die Gemeinde Münsingen hat nun einige Tage Zeit, eine Stellungnahme zur Beschwerde zu verfassen.
Es entsteht nun ein Rechtsstreit, welcher sich in die Länge ziehen kann. Der Bau der Ersatzneubrücke ist somit auf unbestimmte Zeit verzögert.
Die bestehende Schützenfahrbrücke weist grosse Schäden am Fundament auf
Es entstehen erhebliche Mehrkosten für die drei beteiligten Gemeinden. Die bestehende Schützenfahrbrücke weist grosse Schäden am Fundament auf.
Um die Sicherheit weiterhin gewährleisten zu können, werden diesen Winter erneut Taucher bei Niederwasser die Fundamente besichtigen.
Das beauftragte Ingenieurbüro wird gestützt darauf eine Beurteilung abgeben. Anschliessend kann entschieden werden, ob die Befahrung weiterhin gewährleistet werden kann.