Ab dem 31. Mai 2021 können die Gemeindeliegenschaften wieder uneingeschränkt genutzt werden. Schutzkonzepte braucht es weiterhin.
Das Gemeindehaus in Neuenegg.
Das Gemeindehaus in Neuenegg. - Nau.ch

Die Gemeinde Neuenegg hat heute Donnerstag neue Informationen zur Benützung von Gemeindeliegenschaften für Vereine, private Mieterinnen und Mieter und sonstigen Nutzern bekanntgegeben. Bisher war die Nutzung aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stark eingeschränkt.

Nutzung von Garderoben und Duschen wieder möglich

Mit den Beschlüssen des Bundesrats vom 26. Mai 2021 ändert sich die Lage. «Grundsätzlich ist die Benutzung sämtlicher Gemeindeliegenschaften der Einwohnergemeinde Neuenegg wieder uneingeschränkt möglich», lässt Neuenegg verlauten. Los geht es ab dem 31. Mai 2021.

Somit können auch Garderoben und Duschen wieder benützt werden, heisst es weiter. Die Reinigung und das Desinfizieren der Garderoben und Duschen obliege jedoch weiterhin den jeweiligen Nutzern.

Veranstalter und Vereine müssen auch weiterhin ein Schutzkonzept vorweisen

Die Gemeinde Neuenegg verweist darauf, dass zudem, besonders in Bezug auf die Benützung von Innenräumen, die übergeordnete Einschränkungen gemäss dem Bundesamt für Gesundheit BAG (Stand 31. Mai 2021) zu beachten und einzuhalten seien. Alle Vereine und Veranstalter müssen zudem weiterhin im Besitz eines Schutzkonzeptes sein.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Coronavirus