555 Personen beziehen im Aargau seit zehn Jahren Sozialhilfe

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Im Kanton Aargau haben 2018 insgesamt 555 Personen in 353 Haushalten seit mehr als zehn Jahren Sozialhilfe bezogen. Dies entspricht rund 4 Prozent aller mit Sozialhilfe unterstützten Haushalten. Knapp die Hälfte der Langzeitbeziehenden sind Schweizer.

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Obdachlose Menschen müssen bei der Sozialhilfe angemeldet sein, wenn sie Hilfe bei der Lösung des Problems wollen. (Symbolbild) - Keystone

Im Kanton Aargau haben 2018 insgesamt 555 Personen in 353 Haushalten seit mehr als zehn Jahren Sozialhilfe bezogen. Dies entspricht rund 4 Prozent aller mit Sozialhilfe unterstützten Haushalten. Knapp die Hälfte der Langzeitbeziehenden sind Schweizer.

Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 3,7 Millionen Franken. Das geht aus der Antwort des Regierungsrats vom Freitag zu einer Interpellation aus den Reihen der SVP hervor. Die mittleren Nettoausgaben pro Sozialhilfebeziehenden betragen 6641 Franken.

45 Prozent der Langzeitbeziehenden sind Schweizer. Es folgen mit einem Anteil von zwölf Prozent Personen aus Serbien, Montenegro und Kosovo sowie mit einem Anteil von zehn Prozent Personen aus der Türkei und mit einem Anteil von 6 Prozent Personen aus Italien. Der Anteil von Personen aus weiteren Nationen liegt bei drei oder zwei Prozent.

Im Kanton Aargau war die Sozialhilfe 2018 erstmals seit zehn Jahren gesunken. Die Quote ging im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 2,2 Prozent zurück. Insgesamt 14'719 Personen bezogen Sozialhilfe.

Personen, die keinen Schweizer Pass besitzen, können die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verlieren. Die Orientierungswerte des Amts für Migration und Integration (Mika), eine Prüfung des Entzugs der Bewilligung auslösen, betragen derzeit für den Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B) 50'000 Franken und für den Widerruf von Niederlassungsbewilligungen (Ausweis C) 80'000 Franken.

Ob bei Erreichen des Orientierungswerts der Entzug der Bewilligung verfügt werden könne, sei von weiteren Faktoren abhängig, hält der Regierungsrat fest. Insbesondere müsse die Massnahme verhältnismässig sein.

Bei Personen, die sich auf das Freizügigkeitsabkommen berufen könnten, sei ein Widerruf der Bewilligung allein aufgrund des Sozialhilfebezugs nicht möglich, solange die betroffene Person die Arbeitnehmereigenschaft besitze.

Ab dem kommenden Jahr müssen die Gemeinden die Daten von ausländischen Personen, die viel Sozialhilfe beziehen, automatisch an den Kanton übermitteln. Der Grosse Rat hatte eine entsprechende Motion der SVP-Fraktion überwiesen.

Damit sollen ausländische Sozialhilfebeziehende schneller verwarnt werden als bisher. Wer eine Aufenthaltsbewilligung hat und insgesamt 25'000 Franken Sozialhilfe bezog, der kommt künftig mit Sicherheit auf den Prüfstand. Das gleiche gilt für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung ab 40'000 Franken.

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