Umstrittene Asylunterkunft Wolfisberg kann 60 Personen aufnehmen

Kanton Bern
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Wie der Kanton Bern berichtet, erliess die Gemeinde Niederbipp ein Benützungsverbot für das ehemalige Hotel/Restaurant «Alpenblick» in Wolfisberg.

Das Hotel Restaurant Alpenblick an der Schürchenstrasse 1 in Wolfisberg.
Das Hotel Restaurant Alpenblick an der Schürchenstrasse 1 in Wolfisberg. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Gemeinde Niederbipp erliess ein Benützungsverbot für die Nutzung des ehemaligen Hotels/Restaurants «Alpenblick» in Wolfisberg als Kollektivunterkunft für bis zu 120 Asylsuchende.

Dagegen gingen mehrere Beschwerden bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern ein. Sie heisst diese teilweise gut und hebt das Benützungsverbot bis zu einer Belegung von maximal 60 Personen auf.

Der Kanton Bern will das ehemalige Hotel/Restaurant «Alpenblick», das Ende Juli 2023 den Betrieb einstellte, für voraussichtlich drei Jahre als Kollektivunterkunft für maximal 120 Asylsuchende nutzen. Die Eröffnung der Unterkunft war bereits auf September 2023 vorgesehen.

Die Gemeinde Niederbipp erliess allerdings ein vorsorgliches, sofort vollstreckbares Benützungsverbot und verlangte für diese Umnutzung die vorgängige Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens. Gegen diese baupolizeiliche Verfügung gingen mehrere Beschwerden ein.

Maximal 60 Personen dürfen ohne Baubewilligung untergebracht werden

Die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) heisst die Beschwerden teilweise gut. Sie kommt gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Schluss, dass es für das Unterbringen von Asylsuchenden in einem bestehenden Beherbergungsbetrieb keine Baubewilligung braucht, sofern die Belegung gleich bleibt.

wolfisberg
Das Hotel Alpenblick in Wolfisberg BE wird zu einer Asylunterkunft umfunktioniert. - Nau.ch/ Nico Leuthold

Weil die bisherige Maximalbelegung des Hotels 60 Personen betrug, kann die geplante Kollektivunterkunft für maximal 60 Personen sofort in Betrieb genommen werden. Für eine darüberhinausgehende Belegung muss jedoch ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden, unter anderem wegen notwendigen Abklärungen zum Brandschutz.

Das von der Gemeinde Niederbipp verfügte Benützungsverbot geht gemäss Entscheid der BVD daher zu weit und ist auf eine Belegung von mehr als 60 Personen zu beschränken.

Der Entscheid der BVD kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden.

Kommentare

User #650 (nicht angemeldet)

Da würde ich auch gerne wohnen, leider reicht mein Budget als Schweizerin nicht, obwohl ich alles pünktlich zahle

Der Kenner

Endlich die Grenzen dicht machen, dann ist das Problem gelöst.

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