Aufnahme-Funktion von Bodycams wird gesetzlich geregelt
Von Kantonspolizisten getragene Körperkameras sollen das Geschehen zur Beweissicherung bereits ein bis zwei Minuten vor dem Drücken der Rec-Taste aufzeichnen.
Dieses sogenannte «Pre-Recording» soll mit einer Revision des Berner Polizeigesetzes ermöglicht werden.
Die Vorlauf-Funktion sei deshalb von Bedeutung, weil die so generierten Aufnahmen für die spätere Beurteilung des Verhaltens der involvierten Personen relevant sein könnten, heisst es im Vortrag zur Vernehmlassung zur Revision des Berner Polizeigesetzes.
Zur Vorlage eröffnete die Berner Regierung eine Vernehmlassung, wie sie am Mittwoch, 28. September 2022, mitteilte.
Eine gesetzliche Grundlage besteht bereits
Die Bodycams werden seit rund einem Jahr eingesetzt. Nach dem Pilotversuch führt die Berner Kantonspolizei den Einsatz der auf dem Körper getragenen Kameras weiter.
Dafür besteht laut Regierung bereits eine gesetzliche Grundlage in der Schweizerischen Strafprozessordnung.
Die Polizeigesetz-Revision enthält zudem Neuerungen bei der automatisierten Fahrzeugfahndung sowie zur Videoüberwachung.
Die Vernehmlassung läuft bis am 6. Januar 2023. Der Grosser Rat wird sich im Herbst 2023 mit der Revision befassen. Sie soll Mitte 2024 in Kraft treten.