Aufspaltung der BKW vom Tisch - Minderheitsbeteiligung bleibt Thema
Die Aufspaltung des bernischen Energie- und Infrastrukturkonzerns BKW ist vom Tisch.
Die Finanzkommission des Grossen Rates ist fast geschlossen der Meinung, dass eine Aufspaltung keine Option mehr sei. Das teilte die Kommission am Mittwoch mit. Der Regierungsrat hatte sich bereits im März gegen einen solchen Schritt ausgesprochen, weil er mit «sehr grossen rechtlichen und finanziellen Risiken für den Kanton Bern» verbunden wäre.
So sieht es auch die Finanzkommission. Die BKW-Gruppe sei mit dem integrierten Geschäftsmodell in einem anspruchsvollen Marktumfeld erfolgreich unterwegs. In ein solches Unternehmen solle nicht ohne Not eingegriffen werden.
Insgesamt wäre eine politisch motivierte Aufspaltung der BKW «ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit», schreibt die Finanzkommission. Ein Thema bleibt hingegen eine Minderheitsbeteiligung, wie sie der Regierungsrat in seinem im März publizierten Bericht ans Parlament ins Spiel gebracht hat.
Das geltende Gesetz schreibt vor, dass der Kanton Bern eine Beteiligung zwischen 51 und 60 Prozent des BKW-Aktienkapitals halten muss. Die Regierung schlägt dem Parlament vor, das BKW-Gesetz so abzuändern, dass der Kanton einen Teil seiner Aktien verkaufen kann, aber eine Sperrminorität von mindestens 34 Prozent behält.
Die knappe Mehrheit der Finanzkommission hat nichts dagegen, wenn die Regierung eine Gesetzesrevision ausarbeitet. Sie ist der Meinung, dass die vitalen Interessen des Kantons an der BKW AG auch mit einer Sperrminorität gewahrt werden könnten.
Die Kommission verabschiedete insgesamt vier Planungserklärungen zum Bericht der Regierung, der im Juni ins Parlament kommt. Bestellt hatte ihn der Grosse Rat im September 2019. Er wollte wissen, welche Auswirkung eine Aufspaltung der BKW-Gruppe in einen staatlich beherrschten Teil und in einen privatisierten Teil hätte.
Wegen des Aufkaufs von zahlreichen Dienstleistungsfirmen ist die BKW in den letzten Jahren immer wieder in die Kritik geraten. Nach Ansicht der Kritiker hat die BKW beim Strom zwar einen Versorgungsauftrag, doch sei für das Dienstleistungsgeschäft eine staatliche Beteiligung kaum erforderlich.