Bern: Kommission arbeitet Gegenvorschlag zur Solar-Initiative aus
Wie der Kanton Bern bekannt gibt, sind die Beratungen zur «Berner Solar-Initiative» und zum Gegenvorschlag des Regierungsrates aufgenommen worden.

Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) des Grossen Rates hat die Beratungen zur «Berner Solar-Initiative» und zum Gegenvorschlag des Regierungsrates aufgenommen.
Die Kommission will die Gesetzesänderungen auf Bundesebene in die Überlegungen mit einbeziehen und hat deshalb beschlossen, einen eigenen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten.
Die Berner Solar-Initiative verlangt, dass die Solarenergie im Kanton Bern rasch ausgebaut wird.
Das Potenzial auf Dächern und an Fassaden soll gemäss der im November 2021 eingereichten Initiative besser genutzt werden.
Eine Solarpflicht für bestehende Bauten wird verlangt
Die Initiative sieht für Neubauten eine Solarpflicht für geeignete Dach- und Fassadenflächen vor.
Sie verlangt auch eine Solarpflicht für bestehende Bauten, sofern sich die Dach- und Fassadenflächen eignen und die Installation zumutbar ist.
Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Initiative.
Nachrüstungspflicht bis 2040
Er erachtet jedoch die Nachrüstungspflicht bis 2040 bei bestehenden Bauten als unverhältnismässig und hat deshalb einen Gegenvorschlag vorgelegt.
Dieser sieht eine Solarpflicht auf Dächern von Neubauten und bei Dachsanierungen von bestehenden Bauten vor.
Er verzichtet jedoch auf eine Solarpflicht an Fassaden und auf eine Frist für die Nachrüstung bestehender Bauten.
Angesichts der grossen Herausforderungen im Energiebereich unterstützt auch die Kommission das Vorhaben, den Zubau der Solarenergienutzung bei Gebäuden zu beschleunigen.
Entwicklungen auf Bundesebene sollen in Vorschlag der Kommission einfliessen
Der Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene hängt jedoch stark von den laufenden Gesetzgebungsarbeiten auf Bundesebene ab.
Namentlich mit dem «Energie-Mantelerlass», der voraussichtlich in der kommenden Herbstsession vom Bundesparlament verabschiedet wird, dürfte für die Kantone eine neue Ausgangslage entstehen.
Die Kommission will diese Entwicklungen in die Beratung der Solar-Initiative miteinbeziehen. Sie hat deshalb beschlossen, einen eigenen Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Die Kommission sieht vor, ihren Gegenvorschlag im vierten Quartal 2023, voraussichtlich im November, einer kurzen Vernehmlassung zu unterziehen und das Geschäft in der Frühlingssession 2024 dem Grossen Rat zur ersten Lesung vorzulegen.
Finanzierung über das kantonale Förderprogramm für erneuerbare Energie
Das Plusenergiequartier «Papillon» in Köniz mit sechs Mehrfamilienhäusern soll insgesamt mehr Energie produzieren, als es verbraucht.
Das Projekt wurde von der Hauptstadtregion Schweiz lanciert. Es unterstützt die Umsetzung der Energiestrategie und das Ziel der Klimaneutralität.
Der Kantonsbeitrag wird über das kantonale Förderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz finanziert.
Die Kommission unterstützt das Projekt und den Kantonsbeitrag
Die BaK unterstützt dieses ganzheitliche Projekt, das nebst der energieeffizienten Bauweise auch verkehrstechnisch gut erschlossen ist und attraktiven Wohnraum bietet.
Die BaK beantragt dem Grossen Rat, dem Kantonsbeitrag von 1,5 Millionen Franken zuzustimmen.