Die Berner Kantonsregierung befürwortet nun doch die Aufnahme eines Klimaschutz-Artikels in die Kantonsverfassung. Am 26. September stimmt das Berner Stimmvolk darüber ab. Noch im vergangenen Jahr hatte sich der Regierungsrat dagegen ausgesprochen.
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Der Grosse Rat in Bern. (Archivbild) - Keystone

Als die Kantonsregierung den neuen Verfassungsartikel 31a in eine Vernehmlassung gab, argumentierte sie gleich wie andere Gegner der neuen Bestimmung: In der Berner Verfassung gebe es bereits den Artikel 31 zum Umweltschutz. Es brauche keine Konkretisierung dieses bestehenden Artikels.

Am Freitagmittag trat nun der kantonale Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektor Christoph Ammann in Bern vor die Medien. Er gab die neue Position der Berner Kantonsregierung bekannt: Beim Klimaschutz handle es sich um eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Darum sei es richtig, ihn in der Verfassung zu verankern.

Damit legt die Berner Regierung in Sachen Klimaschutz-Verfassungsartikel einen eigentlichen Slalomlauf hin: Bereits im Februar 2020 hatte sie sich grundsätzlich für den neuen Artikel ausgesprochen.

Im Berner Klimaschutzartikel wird das Ziel formuliert, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Nur noch so viele Treibhausgase sollen also ausgestossen werden, wie gleichzeitig abgebaut oder gespeichert werden können. Der Text orientiert sich an der national hängigen Gletscherinitiative.

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