Berner Städte machen mobil gegen Steuer-Pläne des Regierungsrats
Die Vorschläge der Berner Regierung für die nächste Steuergesetzrevision stossen bei Städten und Gemeinden auf wenig Gegenliebe
Die Vorschläge der Berner Regierung für die nächste Steuergesetzrevision stossen bei Städten und Gemeinden auf wenig Gegenliebe. Sie warnen vor Steuerausfällen und werfen der Regierung vor, sie bei der Ausarbeitung der Vorlage nicht genügend einbezogen zu haben. Vertreter der Städte Bern, Biel und Burgdorf sowie der Gemeinden Köniz und St. Imier traten am Dienstag gemeinsam vor die Medien, um ihre Vernehmlassungsantworten zu präsentieren. Sie fordern umfassende Korrekturen, ansonsten sei das Steuerpaket kaum referendumsfähig. Besonders deutlich formuliert es die Stadt Bern in ihrem Schreiben an die bernische Finanzdirektorin Beatrice Simon: «Gegen den Widerstand von Städten und Gemeinden wird es kaum möglich sein, die Vorlage durchzubringen.» Die fünf Städte und Gemeinden sind nach eigenen Angaben gewillt, einen Beitrag für einen steuerlich attraktiven Standort Bern zu leisten. Allerdings sei sicherzustellen, dass für die Gemeinden unter dem Strich eine schwarze Null resultiere. Für die kommunale Ebene dürfe kein Steuersubstrat verloren gehen. Im Visier haben Bern, Biel, Burgdorf, Köniz und St. Imier die zusätzlichen Bundesmillionen, die dank der Steuer-AHV-Vorlage (Staf) an die Kantone fliessen. Der Kanton Bern solle nicht bloss einen Drittel an die Gemeinden weitergeben. Vielmehr sei das Geld hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufzuteilen.
Gegen Giesskannenprinzip
In ihrer gemeinsamen Position setzen sich die fünf Gemeinden auch mit den Plänen für eine Steuersenkung bei natürlichen Personen auseinander. Sie stellen sich nicht gegen eine steuerliche Entlastung, lehnen aber Massnahmen nach dem Giesskannenprinzip ab. Ausserdem kritisieren sie, dass der Kanton die Gemeindeautonomie verletzte. Konkret will der Regierungsrat die höheren Abzüge für Kinderbetreuung und für Versicherungsprämien mit den Mehreinnahmen finanzieren, die sich durch die Neubewertung der Grundstücke ergeben. Das gehe nicht an, denn den Gemeinden stehe ihr Anteil aus den Zusatzeinnahmen uneingeschränkt zu. Bei der Unternehmenssteuern erwarten die fünf Gemeinden, dass der Kanton eine Diskussion über eine nationale Harmonisierung anstösst. Anzustreben sei eine schweizweit geltende Mindestbesteuerung für juristische Personen.
Thun ebenfalls skeptisch
Auch die Stadt Thun veröffentlichte am Dienstag ihre Vernehmlassungsantwort. In manchen Punkten geht sie einig mit den fünf anderen Städten und Gemeinden; auch sie warnt beispielsweise vor einem Verlust an Steuersubstrat. Thun will aber wie die Regierung, dass der Kanton Bern den Handlungsspielraum aus der Steuer-AHV-Vorlage voll ausschöpft. Bern, Burgdorf & Co schlagen hingegen vor, zunächst mit einer moderaten Umsetzung Erfahrungen zu sammeln. Sonst enge man den künftigen Handlungsspielraum bei der Steuerpolitik unnötig ein.
Umstrittene Punkte
Der Berner Regierungsrat hatte seine Pläne für die Steuergesetzrevision 2021 Anfang April in die Vernehmlassung geschickt. Nach dem Nein des Stimmvolks zu tieferen Unternehmenssteuern will er nun die natürlichen Personen entlasten. SVP, FDP und GLP beharren aber weiter auf tieferen Steuern für die Unternehmen, wie ein Blick auf die Vernehmlassungsantworten zeigt - ebenso der Handels- und Industrieverein. Auch die BDP bedauert, dass das Thema gänzlich aus der Vorlage gestrichen wurde. Die EVP plädiert für eine Anpassung der Gewinnsteuertarife, die vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommt. Die Linke hatte den Widerstand gegen tiefere Unternehmenssteuern angeführt und die Volksabstimmung gewonnen. Auch von ihr kommt nun Kritik an der neuen Vorlage. So bezeichnet die SP der Erhöhung der Abzüge für die Kinderbetreuung als Augenwischerei. Für Leute mit kleinen und mittleren Einkommen bringe sie keine spürbare Entlastung.