Bernerin beschäftigt Bekannte ohne Arbeitserlaubnis
Zum zweiten Mal muss sich eine Frau wegen Schwarzarbeit vor Gericht behaupten. In ihrem Restaurant soll sie Personal ohne Arbeitsbewilligung eingestellt haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Restaurant-Besitzerin aus dem Kanton Bern wurde angeklagt.
- Sie soll Personal aus dem Ausland für geringe Löhne bei sich illegal eingestellt haben.
- Das Gericht hat nun ein Urteil gefällt.
Eine Restaurant-Betreiberin, die regelmässig Personen ohne Arbeitsbewilligung einstellt, nimmt vor Gericht kein Blatt vor dem Mund. Ohne Scheu bestätigt sie jede Anschuldigung des Gerichts und gibt zu, Personen aus Bosnien-Herzegowina unrechtmässig eingestellt zu haben. Auch soll die Bezahlung erschreckend gering ausgefallen sein.
Zwischen den Jahren 2016 und 2018 sollen insgesamt sechs Personen illegal in dem Restaurant in der Region Bern gearbeitet haben. Gelebt hätten die Schwarzarbeiter in Wohnungen über dem Restaurant, berichtet die «Berner Zeitung». Im Monat sollen ihnen gerade einmal 1000 Franken ausgezahlt worden sein, stellt das Gericht fest.
Dementsprechend hoch fällt die Deliktssumme aus. Diese beträgt mindestens 43’500 Franken, heisst es in der Anklageschrift. Die heute 50-Jährige entschuldigt sich vor Gericht und gibt an, dass sie die Tat bereuen würde.
Bernerin stellt sich Frage nach möglichem Menschenhandel
Sie verspricht, nie wieder diese Straftat zu begehen – doch dieser Aussage wird nur wenig glauben geschenkt. Die Frau ist tatsächlich eine Wiederholungstäterin und hat bereits 2014 ausländisches Personal für niedrige Löhne in ihrem Restaurant arbeiten lassen.
Verurteilt wurde die Frau wegen der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz sowie Trunkenheit am Steuer, so die «Berner Zeitung». Eine Geldstrafe konnte sie jedoch umgehen. Wegen Menschenhandel wird sie nicht angeklagt werden, hat das Gericht beschlossen. Die Arbeiter hätten sich in keiner ausweglosen Situation befunden und seien teilweise über Ecken mit der Angeklagten bekannt gewesen.
Heutzutage ist die 50-Jährige nicht mehr als Restaurant-Besitzerin tätig. Sie arbeitet als Bäckereiverkäuferin und erhält einen einfachen Stundenlohn.