Das Berner Verwaltungsgericht hat in drei noch hängigen Punkten die Beschwerden von Umweltverbänden gegen eine allfällige Erhöhung der Grimselstaumauer abgewiesen.
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Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Laut dem Gericht rechtfertigt das Interesse am Ausbau erneuerbarer Energie Eingriffe in die Landschaft. Den Entscheid des Verwaltungsgerichtes vom 21. Mai machte die Kraftwerke Oberhasli am Montag publik. Das Urteil kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden. Eine Erhöhung der Staumauer steht aber derzeit nicht zur Debatte. «Oberste Priorität» hat für die KWO der Ersatz der über 90 Jahre alten Staumauer Spitallamm.

Diese Bauarbeiten beginnen im Juni und werden bis 2025 dauern. Dagegen haben die Umweltverbände nicht opponiert, da die neue Staumauer die gleiche Höhe aufweist wie die alte. Sie könnte aber dereinst erhöht werden, was gemäss dem Urteil des Verwaltungsgerichtes möglich wäre.

Bereits 2017 hatte das Bundesgericht ein erhebliches öffentliches und privates Interesse am Ausbau der bestehenden Wasserkraftnutzung festgestellt. Bei der bei einer Anhebung des Seespiegels betroffenen Fläche handle es sich um eine Randzone der Moorlandschaft an der Grimsel.

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