Disziplinaruntersuchung betreffend Bundesanwalt Michael Lauber
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) beschliesst die Eröffnung einer Disziplinaruntersuchung betreffend Bundesanwalt Michael Lauber.
Anlässlich ihrer ausserordentlichen Sitzung vom 9. Mai 2019 beschloss die AB-BA die Eröffnung einer Disziplinaruntersuchung betreffend Bundesanwalt Michael Lauber (Artikel 16 ff. der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation und die Aufgaben der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft; SR 173.712.24). Mit der Untersuchung sollen mögliche Amtspflichtverletzungen des Bundesanwaltes innerhalb des FIFA-Verfahrenskomplexes disziplinarrechtlich geklärt werden. Die Eröffnung präjudiziert das Ergebnis der Untersuchung in keiner Art und Weise.
Um ein objektives und faires Verfahren sicherzustellen, wird die AB-BA eine externe Fachperson mit der Durchführung der Untersuchung beauftragen. Der Name der Fachperson wird der Öffentlichkeit separat mitgeteilt.
Bis zum Abschluss der Disziplinaruntersuchung kommuniziert die AB-BA in dieser Sache nicht.