E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023: Konsultation eröffnet

Der Bundesrat
Der Bundesrat

Bern,

Ziel ist, dass der Bundesrat, die KdK und die Vorstände des Schweizerischen Städte- und des Gemeindeverbandes die Strategie per Ende 2019 verabschieden.

Konferenztisch (Symbolbild)
Konferenztisch (Symbolbild) - Keystone

Der von Bundespräsident Ueli Maurer geleitete Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2019 die Entwürfe für die E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023 und die dazugehörige öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung zur Konsultation bei Bund, Kantonen und Gemeinden freigegeben. Für die Umsetzung der zukünftigen Strategie wird der Steuerungsausschuss die Ergebnisse einer extern erfolgten Wirksamkeitsanalyse zur heutigen Organisation E-Government Schweiz berücksichtigen.

2018 hat E-Government Schweiz zusammen mit Fachleuten aller Staatsebenen und abgestimmt auf die «Leitlinien der Kantone zur Digitalen Verwaltung» der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) die Eckwerte der E-Government-Strategie 2020–2023 erarbeitet. Diese enthielten ein Leitbild, sieben Prinzipien und vier Handlungsfelder. Der Bundesrat hat diese Eckwerte am 14. November 2018 gutgeheissen. Nun unterbreitet der Steuerungsausschuss den Entwurf der vollständigen E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023 Bund, Kantonen und Gemeinden zur Konsultation. Ziel ist, dass der Bundesrat, die KdK und die Vorstände des Schweizerischen Städte- und des Gemeindeverbandes die Strategie per Ende 2019 verabschieden.

Elektronische Angebote ausbauen und deren Nutzung steigern

Im Rahmen der neuen Strategie soll die digitale Verwaltung in Zusammenarbeit aller Staatsebenen ausgebaut werden. Dazu gehört die Ausbreitung von elektronischen Behördenleistungen für die Bevölkerung ebenso wie der Ausbau des Angebotes von E-Services auf dem Unternehmerportal EasyGov. Die Mitwirkung an Politik und Verwaltung soll auch über elektronische Kanäle möglich sein. Dafür sollen insbesondere E-Partizipationsprojekte von Gemeinden unterstützt werden. Internationale Studien zeigen, dass für ein erfolgreiches E-Government Basisdienste entscheidend sind. Der Steuerungsausschuss will daher insbesondere die Etablierung der staatlich anerkannten elektronischen Identität fördern und die Datenverwaltung in der öffentlichen Verwaltung so weiterentwickeln, dass Bevölkerung und Unternehmen den Behörden Daten nur noch einmal angeben müssen (once-only). Unklare Verantwortlichkeiten, redundante Aktivitäten und fehlende rechtliche Grundlagen verlangsamen heute die Digitalisierung der Verwaltung. Um eine Beschleunigung zu erwirken, will der Steuerungsausschuss die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der E-Government-Strategie schaffen. Die digitale Verwaltung entfaltet ihren Mehrwert nur, wenn ihre Angebote genutzt werden. Nutzungsbarrieren wie schwere Verständlichkeit, geringe Bekanntheit oder mangelndes Vertrauen sollen daher im Rahmen der zukünftigen Strategie abgebaut werden.

Wirksamkeit von E-Government Schweiz verbessern

Mit einer extern erstellten Studie wurde die Wirksamkeit der heutigen Organisation zur Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz untersucht. Diese hat gezeigt, dass die Erwartungen der Anspruchsgruppen bei der öffentlichen Verwaltung an E-Government Schweiz gestiegen sind. Diesen kann die Organisation in ihrer heutigen Aufstellung nicht vollständig gerecht werden. Der Steuerungsausschuss will daher die Strukturen seiner Organisation überdenken und wo sinnvoll anpassen. Es besteht hierfür ein enger Austausch mit dem Projekt «Digitale Verwaltung: Optimierung zur bundesstaatlichen Steuerung und Koordination», welches vom Generalsekretariat des Eidgenössischen Finanzdepartements und dem Sekretariat der KdK geführt wird. Da allfällige zukünftige Anpassungen in der Organisation in der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit festgehalten werden müssten, soll die bis Ende 2019 gültige Rahmenvereinbarung vorerst unter geringen Anpassungen verlängert werden. Diese Rahmenvereinbarung wird mit der Verabschiedung durch Bundesrat und KdK bis Ende 2020 gelten und um ein Jahr verlängert werden können.

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