Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen
Die Verordnung sieht vor, dass der Bund auf Gesuch hin Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen finanziell unterstützen kann. Darunter fallen neben Maßnahmen der Ausbildung und der Sensibilisierung namentlich auch passive Schutzmaßnahmen baulicher und technischer Art vor Ort, wie beispielsweise Mauern, Zäune oder Überwachungskameras.