Im Kaderlohnreporting informiert der Bundesrat jährlich über die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen des obersten Kaders und der Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten.
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Der Finanzverwalter Thomas Läderach kündigt per 30. April 2021. - SDA Regional

Im Kaderlohnreporting informiert der Bundesrat jährlich über die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen des obersten Kaders und der Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten. Er hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2019 den Bericht über das Geschäftsjahr 2018 gutgeheissen.

Gestützt auf Artikel 6a Bundespersonalgesetz und die Kaderlohnverordnung berichten die bundesnahen Unternehmen und Anstalten jährlich detailliert über die wichtigsten Anstellungsbedingungen der Mitglieder der Geschäftsleitung und des obersten Leitungsorgans (Verwaltungs- und Institutsrat).

Die bundesnahen Unternehmen und Anstalten sind je einem Departement zugeordnet, das die Aufsicht ausübt. Die Departemente erheben die Daten für das Kaderlohnreporting bei den entsprechenden Unternehmen und Anstalten und beurteilen sie. Das Eidgenössische Personalamt stellt die Berichte zuhanden des Bundesrates und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte zusammen.

Das Kaderlohnreporting enthält Angaben über die Bruttolöhne und Honorare, die Bonifikationen, die Nebenleistungen, die Lohnsysteme sowie über die Anteile der Landessprachen und der Geschlechter in den obersten Leitungsorganen. Zum Vergleich sind auch die Werte des Vorjahres aufgeführt.

Die Umsetzung der Bundesratsbeschlüsse vom 23. November 2016 zur Steuerung der Vergütungen des obersten Kaders bundesnaher Unternehmen und Anstalten bzw. vom 21. Juni 2017 zu den Muster-Statutenbestimmungen ist im Gang. Die Obergrenzen der Gesamtbeträge für das Honorar, die Entlöhnung und die Nebenleistungen wurden 2018 den jeweiligen Generalversammlungen erstmals zur Genehmigung vorgelegt. Sie wurdenvorgängig durch die zuständigen Departemente und das EFD geprüft und entsprechen den Vorgaben. Die Umsetzung der Massnahmen wird ab dem Berichtsjahr 2019 im jährlichen Kaderlohnreporting ersichtlich sein.

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