Fahrende auf dem Rastplatz auf Autobahn A1
Immer wieder machen Fahrende auf dem Rastplatz Wileroltigen BE auf der Autobahn A1 Halt. Autobahnrastplätze sind eigentlich nicht für diese Nutzung vorgesehen und auch nicht entsprechend ausgerüstet.
Aktuell befindet sich eine sehr grosse Gruppe vor Ort, der Rastplatz und seine Installationen sind überlastet. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat deshalb in den letzten Tagen verschiedene Massnahmen umgesetzt.
Seit März dieses Jahres waren praktisch ununterbrochen Fahrende auf dem Rastplatz Wileroltigen. Bisher gelang es dem ASTRA in Zusammenarbeit mit der Abteilung Betrieb Nationalstrassen des Tiefbauamts des Kantons Bern und mit Unterstützung der Kantonspolizei Bern eine für alle Beteiligten akzeptable Situation aufrecht zu erhalten.
Im Verlaufe dieser Woche wurden auf dem Rastplatz Wileroltigen Verschmutzungen und massive Schäden an der Toilettenanlage und weiteren Einrichtungen festgestellt. Die Urheberschaft dieser Schäden ist offen und nicht geklärt. Das ASTRA geht explizit nicht davon aus, dass die anwesenden Fahrenden die Verursacher sind. Um wieder den ordentlichen Betrieb sicherstellen zu können, wurde der Rastplatz am Mittwoch vorübergehend gesperrt. Seit gestern Donnerstag wurden die notwendigen Reinigungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt. Die WC-Anlagen sind seit heute Freitagabend wieder funktionsfähig und geöffnet.
Zusätzlich wurden vorübergehend mobile Toilettenanlagen aufgestellt. Am Montag wird die Sperrung aufgehoben und der der Platz wieder allen Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung stehen.
Weiter wird ab Montag die Reinigung der Anlagen intensiviert. Zudem wird ebenfalls ab Montag ein privater Sicherheitsdienst den Platz rund um die Uhr überwachen, damit künftig mutwillige Beschädigungen verhindert werden können.
Rastplätze auf dem Nationalstrassennetz dienen der kurzzeitigen Erholung der Verkehrsteilnehmenden. Sie sind deshalb immer mit Toilettenanlagen und Einrichtungen zum Entsorgen kleinerer Abfallmengen ausgerüstet. Meist stehen auch Picknicktische zur Verfügung. Wichtig sind die Rastplätze auch für den Lastwagenverkehr. Chauffeure können hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten. Rastplätze sind aber keine Campingplätze noch eignen sie sich als Standplatz für Fahrende. Sie sind dafür nicht ausgerüstet. Zuständig für die Bereitstellung adäquater Standplätze für Fahrende sind die Kantone. Offenbar stehen zu wenige solcher Plätze zur Verfügung, deshalb weichen Fahrende auf die dafür nicht eingerichteten Rastplätze des Nationalstrassennetzes aus.