Französische Schule in Bern kann weiter auf Bundesgeld hoffen
Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Formell verabschiedete die Bildungskommission eine Revision des Bundesgesetzes über Beiträge für die ECLF zuhanden des Rats.
Eine Minderheit der Kommission möchte die Kann-Bestimmung zur Ausrichtung der Beiträge in eine Verpflichtung umwandeln. Eine weitere Minderheit möchte nicht nur Beiträge an die Betriebskosten, sondern auch an die Investitionskosten gewähren.
Der Nationalrat stimmt voraussichtlich in der Frülingssession über den Beitrag des Bundes an den Träger der Schule, den Kanton Bern, ab. Voraussichtlich im Sommer kommt das Geschäft in den Ständerat.
Der Bundesrat gab im vergangenen November bekannt, die ECLF solle weiterhin mit rund einer Million Franken pro Jahr unterstützt werden. Sie ermögliche es Kindern von Angestellten der Bundesverwaltung, ihre Schule in Bern in französischer Sprache zu absolvieren. Der Bund übernimmt deshalb 25 Prozent der Betriebskosten.
Um das entsprechende Bundesgesetz aus dem Jahr 1981 mit den bundes- und subventionsrechtlichen Vorschriften in Übereinstimmung zu bringen, ist eine Totalrevision des Gesetzes notwendig. Bereits in der Vernehmlassung stiess die Revision laut dem Bundesrat auf breite Zustimmung.