Grosser Rat soll bernisches Energiegesetz erst im November beraten

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Der bernische Grosse Rat soll die Änderung des Energiegesetzes erst in der Wintersession beraten. Das schlägt die vorberatende Kommission vor, wie sie am Dienstag mitteilte.

Grosser Rat
Mit dem BLS-Beteiligungsgesetz verpflichtet sich der Grosse Rat, dem Kanton Bern 50 bis 70 Prozent der BLS-Aktien zuzuweisen. (Archivbild) - keystone

Im November werde klarer sein, wie es auf Bundesebene nach dem Nein zum CO2-Gesetz weitergehe. Zudem möchte die Kommission die kantonale Abstimmung über den Klimaschutz-Artikel abwarten. Die bernischen Stimmberechtigten entscheiden am 26. September.

Dass das Energiegesetz weiterentwickelt werden soll, war in der Kommission unumstritten. Anfang 2019 war ein erster Anlauf für eine Teilrevision an der Urne gescheitert. Die inhaltliche Komplexität und die Regulierungsdichte seien zu hoch gewesen, schreibt die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK).

Die neue Vorlage läuft unter der Prämisse «Mehr Anreize, weniger Verbote». Verzichtet wird namentlich auf ein Verbot von Ölheizungen und auf zusätzliche Gemeindekompetenzen. Stattdessen soll der energietechnische Nachweis für Neubauten wesentlich einfacher werden.

In der Kommission umstritten ist die Pflicht, gut geeignete Dachflächen bei Neubauten und Dachsanierungen mit einer Solaranlage auszustatten. Die Mehrheit der BaK begrüsst das. Eine Minderheit möchte der Bauherrschaft den Entscheid überlassen, ob sie Solaranlagen installieren will.

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