Gurtenfestival darf Geschirrvorräte aufbrauchen

Das Regierungsstatthalteramt hat entschieden, dass das Gurtenfestival das für den Event beschaffte und dafür gekennzeichnete Geschirr bis und mit 2021 verwenden darf.

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Das Unternehmen musste Mitte 2020 rund 1000 Mitarbeitende entlassen. - Keystone

Die sogenannten «naturesse»-Produkten sind nicht wieder verwendbar, bestehen aber aus umweltfreundlichen Materialen. Das Amt erteilte eine entsprechende Ausnahmebewilligung.

Grundsätzlich gilt seit Inkrafttreten der Revision der Gastgewerbeverordnung am 1. Januar 2019 die Pflicht, an grossen Festen Mehrweggeschirr zu verwenden. Das Regierungsstatthalteramt erteilte dem Gurtenfestival eine Ausnahmebewilligung, weil das Geschirr das Logo des Festivals trägt und deshalb nicht an anderen Festen verwendet werden kann. Es wurde bereits vor Inkrafttreten der revidierten Gastgewerbeverordnung für einen Dreijahresbedarf eingekauft. Wäre sein Einsatz untersagt worden, hätte dies statt der anvisierten Verminderung von Müll unnötigen Abfall produziert. Dies beurteilte der Regierungsstatthalter als unverhältnismässig. Das Depotsystem mit den Mehrwegbechern, welches das Festival seit 2004 betreibt, wird im bewährten Stil weitergeführt. Die Verkaufsstände ausserhalb des Festivalgeländes unterliegen der Mehrweggeschirrpflicht.

Neues Sicherheitskonzept

Am diesjährigen 36. Gurtenfestival, das vom 17. bis 20. Juli 2019 stattfindet, gilt ein neues, komplett überarbeitetes Sicherheitskonzept. Die festivaleigene Sanität sowie der Standort der Blaulichtorganisationen werden neu im „Pavillon“ auf dem Gurten Kulm sein. Das Regierungsstatthalteramt, Gemeindevertreter der Gemeinde Köniz, die neue Führung des Gurtenfestivals sowie Vertreter der Blaulichtorganisationen haben anlässlich eines Treffens im Mai 2019 das neue Sicherheitskonzept besprochen und die Rollenverteilung definiert. Zudem wurden mit der Gebäudeversicherung Bern (GVB) das gesamte Gelände, sämtliche Bauten und Durchgänge geprüft. Nun wird das Sicherheitskonzept finalisiert und in die Gesamtbewilligung integriert.

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