Der Kanton Bern bereitet sich auf das neue Behindertenleistungsgesetz vor, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
Im Schnitt suchten arbeitslose Menschen mit Behinderung zuletzt 100 Tage länger nach einer neuen Stelle als Menschen ohne Behinderung. Foto: Hendrik Schmidt/zb/dpa
Im Schnitt suchten arbeitslose Menschen mit Behinderung zuletzt 100 Tage länger nach einer neuen Stelle als Menschen ohne Behinderung. Foto: Hendrik Schmidt/zb/dpa - dpa-infocom GmbH

Der Kanton Bern bereitet sich auf das neue Behindertenleistungsgesetz vor. Dieses tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Damit die Ziele des Gesetzes erreicht werden können, baut er zwei Fachstellen auf.

Das teilte die bernische Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) am Dienstag mit. Kernstück des Gesetzes ist der Wechsel von der Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung: Menschen mit Behinderungen sollen künftig vermehrt selbst über den Einsatz ihrer finanziellen Mittel entscheiden.

Externe Stelle ebenfalls im Aufbau

Zur Festlegung der Höhe der Mittel wird für jede Person ein individueller Hilfsplan erstellt. Beim Generalsekretariat der GSI wurde eine Bedarfsprüfstelle eingerichtet, die auf Anfrage aktiv wird.

Weiter wurde – im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung – eine Fachstelle zur individuellen Bedarfsermittlung bestimmt. Diese externe Stelle befindet sich im Aufbau.

Sie wird im Auftrag des Kantons die Bedarfsermittlungen durchführen für die Menschen mit Behinderungen, die zuhause leben. Diese Gruppe von Menschen, die zuhause betreut werden, wird in der neuen Gesetzgebung erstmals berücksichtigt.

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