Kanton Bern erlässt restriktivere Spitalliste
Der bernische Regierungsrat hat die gesamthaft erneuerte Spitalliste in Kraft gesetzt. 34 Spitalstandorte und zwei Geburtshäuser fanden Aufnahme. Die Liste fällt restriktiver aus als in anderen Jahren. So will der Kanton Bern spezialisierte Behandlungen weiter konzentrieren. Spitäler, die in den vergangenen Jahren gewisse Eingriffe gar nicht oder nur selten durchgeführt haben, müssen auf einen Leistungsauftrag für diese Operationen verzichten, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Neuanträge wurden zurückhaltend und nur auf zwei Jahre befristet erteilt. Ein weiteres Merkmal der Spitalliste 2019: der Kanton setzt noch stärker auf den Grundsatz «ambulant vor stationär». Gleichzeitig anerkenne er aber die Herausforderung für die Listenspitäler, die zusätzlich zur Inkraftsetzung der Spitalliste, ihre Prozesse anpassen «und Kapazitäten abbauen zu müssen», wie der Regierungsrat schreibt. Der Kanton will mit diesen Massnahmen die stationären Gesundheitskosten dämpfen. Mit der Inkraftsetzung der Spitalliste 2019 läuft eine Beschwerdefrist von 30 Tagen. Erst danach, wird die Liste auf der Webseite der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern veröffentlicht. Die neue Spitalliste für die Psychiatrie ist für Herbst 2019, jene für die Rehabilitation im Frühjahr 2020 geplant.