Kanton will Kinder- und Jugendschutz verbessern
Der Kanton Bern will rund 4000 Kinder und Jugendliche mit besonderem Schutzbedarf besser unterstützen.

Alle Kinder- und Jugendheime, der Pflegekinderbereich sowie die ambulanten Hilfen sollen nach einheitlichen Kriterien gesteuert und finanziert werden.
Justizdirektorin Evi Allemann (SP) präsentierte das neue Förder- und Schutzgesetz am Montag den Medien. Bis Ende August geht der Erlass nun in die Vernehmlassung. Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich im Herbst 2020 erstmals mit der Vorlage befassen
Heute sind im Kanton Bern drei Direktionen und fünf Ämter zuständig für junge Menschen mit besonderem Schutzbedarf. Dabei handelt es sich um 92 Kinder- und Jugendheime, Pflegefamilien und ambulante Hilfsangebote.
Der Regierungsrat hatte letzten Sommer entschieden, dass künftig Allemanns Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion allein für alle Leistungsangebote zuständig sein soll. Mit dem neuen Gesetz werden unter anderem die kompletten Finanzierungsmechanismen vereinfacht und neu strukturiert, wie Allemann vor den Medien sagte.
Auch soll das Pflegekinderwesen mit besonderen Massnahmen gefördert werden. Der Kanton will auf diese Weise die Familienhilfe stärken.