Keine tieferen Gebühren für Vornamensänderungen im Kanton Bern
Der Grosse Rat stellt sich gegen Kritik aus den Reihen der SVP, dass geringere Gebühren bei Namensänderung wegen Geschlechtsumwandlung Ungleichbehandlung seien.
Im Kanton Bern werden die Gebühren für Vornamensänderungen nicht generell auf 75 Franken gesenkt. Der Grosse Rat hat am Mittwoch, 8. März 2023, eine Motion aus den Reihen der SVP abgelehnt.
Anne-Caroline Graber (SVP/La Neuveville) wies darauf hin, dass die ordentliche Gebühr von 300 Franken nicht für alle gelte. Wer eine Geschlechtsumwandlung hinter sich habe, müsse bloss 75 Franken zahlen. Das sei eine Ungleichbehandlung.
Gebühr bei Geschlechtsumwandlung unterliegt eigenem Gesetz
Die Ratsmehrheit sah es wie der Regierungsrat anders. Die beiden Fälle seien nicht vergleichbar, denn sie basierten auf unterschiedlichen Gesetzen und seien mit unterschiedlichem Aufwand verbunden.
Für Menschen, die das Geschlecht wechselten, habe der Bund ausdrücklich die bürokratischen Hürden aus dem Weg schaffen wollen, sagte Regierungsrat Philippe Müller (FDP). Dazu gehöre auch, dass die Person ohne nähere Prüfung einen neuen Vornamen wählen könne.
Andere Gründe für Namensänderung durchlaufen behördliche Prüfung
In allen anderen Fällen müssten achtenswerte Gründe für die Namensänderung dargelegt und von den Behörden geprüft werden. Das sei mit Kosten von rund 300 Franken verbunden.
Senke man die Gebühren, müssten die Steuerzahlenden für einen Teil dieser Kosten aufkommen.
Im Kanton Bern wollen jährlich rund 300 Personen ihren Vornamen ändern lassen. Der Grosse Rat lehnte die Motion mit 94 zu 47 Stimmen ab.