Landeskirchen lehnen Revision des Sozialhilfegesetzes ab
Die drei Landeskirchen und die Jüdischen Gemeinden Bern und Biel lehnen die Revision des Sozialhilfegesetzes ab.
Die Sozialhilfe garantiere Menschen ein würdiges Dasein, die aus verschiedensten Grünen kein eigenes Einkommen erwirtschaften könnten, schreiben die Römisch-katholische Landeskirche, die Reformierten Kirchen Bern Jura Solothurn, die Christkatholische Landeskirche und die Jüdischen Gemeinden in einer gemeinsamen Mitteilung vom Donnerstag.
Das revidierte Gesetz tangiere verfassungsmässige Grundsätze wie die Achtung der Würde des Menschen. Stattdessen suggeriere das Gesetz, dass die Betroffenen selbstverschuldet in der Sozialhilfe gelandet seien und es nur finanziellen Druck brauche, sie in den Arbeitsprozess zurückzubringen. «Eine verfehlte Ansicht», sind die Kirchen der Meinung.
Der Volksvorschlag dagegen benenne die wesentlichen Probleme in der Sozialhilfe und liefere konkrete Lösungsansätze.
Im Bahnhof Bern sperrte das Aktionskomitee «verkehrt» am Donnerstagmorgen verschiedene öffentlich zugängliche Orte mit gelbschwarzen Absperrbändern. «Für mehr Ausgeschlossene! Sozialhilfe kürzen» stand auf den Bändern.
Mit der Aktion wollte die Gruppe verdeutlichen, welche Bereiche für Sozialhilfebeziehende nicht mehr erschwinglich sein würden, etwa die Nutzung des öffentlichen Verkehrs oder eine Einkehr in einem Café.