Neue Überbauung entspricht Brandschutzvorschriften
In der Überbauung Dorfmatte in Jegenstorf war der Brandschutz zu jeder Zeit gewährleistet. Die Gemeinde Jegenstorf hat ihre Aufsichtspflicht im Rahmen ihrer Zuständigkeit nicht verletzt.
Zwei Parteien hatten noch vor der baupolizeilichen Bauabnahme aufsichtsrechtliche Beschwerden beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eingereicht, weil die Gemeinde Jegenstorf angeblich im Rahmen ihrer Zuständigkeit ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Den Beschwerdeführern zufolge seien in der neuen Überbauung Dorfmatte am Hubelweg die Brandschutzvorschriften nicht ordnungsgemäss umgesetzt worden.
Nach eingehender inhaltlicher Prüfung sämtlicher dargelegten Rügen kommt das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zum Schluss, dass die in den Anzeigen geltend gemachten Punkte geklärt sind und aufsichtsrechtlich kein Handlungsbedarf besteht. Die aufsichtsrechtlichen Verfahren wurden deshalb als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
Der Gemeinderat Jegenstorf stellt fest, dass der Brandschutz zu jeder Zeit gewährleistet und die Sicherheit von Bewohnerinnen und Bewohnern der Dorfmatte nicht gefährdet war. Die Bauverwaltung hat ihre Aufsichtspflicht vollumfänglich erfüllt.