Neues Geldspielgesetz für Kanton Bern
Im Kanton Bern sollen künftig lokale Sportwetten möglich sein. Das hat der Grosse Rat beschlossen. Aus seiner Sicht ist das für kleine Vereine eine willkommene Einnahmequelle.
So sollen lokale Fussballklubs Resultatwetten durchführen dürfen: Die Zuschauer sollen zum Beispiel Geld auf den richtigen Spielausgang setzen. Zulässig sind nur Wetten aufs Spiel vor Ort.
Ansonsten bringt das neue Geldspielgesetz, das der Grosse Rat am Mittwoch in erster Lesung verabschiedete, nur wenig Neues. Der Erlass setzt im Wesentlichen die neuen Bundesvorgaben um.
Noch offen ist, ob weiterhin Gelder aus dem Lotteriefonds für die Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt werden sollen. Der Rat wies den entsprechenden Artikel an die Kommission zurück.
Bürgerliche Grossräte warben dafür, Lotteriegelder nur noch für die Katastrophenhilfe einzusetzen. Die Entwicklungszusammenarbeit sei eine Bundesaufgabe.
Anders sahen es Regierungsrat Philippe Müller (FDP) und die Ratslinke: Die Kantonsverfassung schreibe ausdrücklich vor, dass der Kanton Bern «einen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aufbau in benachteiligten Ländern» leiste.
Konkret würden dafür jährlich etwa 2 Millionen Franken verwendet, sagte Bruno Vanoni (Grüne). Könne man das Geld nicht dem Lotteriefonds entnehmen, müssten Steuergelder eingesetzt werden. Aus dem Lotteriefonds werden pro Jahr rund 50 Millionen Franken für Projekte in Kultur, Denkmalpflege, Umweltschutz und weiteren Bereichen verwendet.
Ebenfalls in zweiter Lesung wird der Rat entscheiden müssen, wie die Bestimmungen des Lotterie- und Sportfonds im Sonderfall Berner Jura aussehen. Gestützt auf das Sonderstatut darf der Bernjurassische Rat (BJR) Fondsbeiträge in Eigenregie vergeben. Die Deputation will sicherstellen, dass dem so bleibt.
Das stellte im Rat niemand in Frage. Mehrere Redner erinnerten aber daran, dass sich in der Vergangenheit im Berner Jura «wiederholt Fragen zur rechtmässigen Mittelverwendung und einheitlichen Vergabepraxis» gestellt hätten. So hatte es der Regierungsrat in seinem Vortrag ans Parlament formuliert.
Das neue Gesetz müsse sicherstellen, dass die korrekte Rechtsanwendung auch im Berner Jura gewährleistet sei, betonten bürgerliche Sprecher und auch die Grünliberale Barbara Mühlheim. Sie schlug vor, den Regierungsrat über strittige Gesuche im Berner Jura entscheiden zu lassen, falls die gesetzlich vorgesehene Einigung zwischen Sicherheitsdirektion und BJR nicht gelinge.
Peter Gasser (PSA) brachte die Idee ins Spiel, zugesagte Lotteriegelder etwa an Kulturveranstalter auch dann ausbezahlen, wenn der Anlass wegen des Coronavirus nicht stattfinden konnte. Die Ratsmehrheit wollte davon nichts wissen: Das würde zu einer Ungleichbehandlung zwischen betroffenen Veranstaltern führen.
Das neue Geldspielgesetz passierte die erste Lesung mit 144 zu 1 Stimmen. Bereits unter Dach ist der Beitritt des Kantons Bern zum nationalen und zum regionalen Geldspielkonkordat.