Neustrukturierung des Asylwesens nimmt erste Hürde

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Bern,

Nimmt der Grosse Rat die beiden Gesetze an, wird neu die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) für alle Belange der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe zuständig.

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Menschen überqueren eine Strasse. (Symbolbild) - Keystone

Die geplante Neustrukturierung des Asylwesens im Kanton Bern hat eine erste Hürde genommen. Die Sicherheits- und die Gesundheits- und Sozialkommission des bernischen Grossen Rats empfehlen dem Kantonsparlament, den beiden Gesetzen zur Neustrukturierung zuzustimmen.

Wie der Grosse Rat am Mittwoch mitteilte, findet die Beratung der beiden Gesetze in der Junisession statt. Dem Rat vorgelegt wird das neue Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG) und eine Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Integrationsgesetz und zum Asylgesetz (EG AIG und AsylG).

Nimmt der Grosse Rat die beiden Gesetze an, wird neu die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) für alle Belange der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe zuständig. Die Polizei- und Militärdirektion (POM) konzentriert sich künftig auf den Vollzug von rechtskräftigen Wegweisungsentscheiden.

Weil die beiden Gesetze zwei Direktionen betreffen, wurden diese von den jeweils zuständigen Kommissionen in enger Koordination vorberaten.

Flüchtlinge sollen Gleichstellung anerkennen

Die Gesundheits- und Sozialkommission empfiehlt dem Grossen Rat mit 9 zu 6 Stimmen, das neue SAFG anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit findet, das Gesetz bringe eine klare Aufgabentrennung zwischen den beiden Direktionen, wodurch Doppelspurigkeiten vermieden würden. Sie befürwortet auch die Wirkungs- und Leistungsziele des Gesetzes, das die soziale und berufliche Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen fördere.

Die Kommission wird jedoch verschiedene Änderungsanträge stellen. Die Asylsuchenden sollen unter anderem ausdrücklich verpflichtet werden, dem Verfassungsgrundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau nachzuleben. Über die Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz an Dritte - an regionale Partner - soll nicht die GEF, sondern der Gesamtregierungsrat entscheiden.

Aus Sicht der Kommissionsminderheit ist das Gesetz von Misstrauen gegenüber anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen geprägt. Grösste Veränderung sei die andere Gangart im neuen Gesetz mit dem Schwerpunkt «Fordern». Der Aspekt des «Förderns» werde zu wenig gewichtet. Die Kommissionsminderheit wird eigene Anträge stellen.

Anträge auch zu zweitem Gesetz

Ebenfalls mit 9 zu 6 Stimmen stimmte die Sicherheitskommission des bernischen Grossen Rats der Totalrevision des EG AIG und AsylG zu. Für die Mehrheit der Kommission wird mit dem Gesetz eine gute Grundlage geschaffen, um die rechtskräftigen Entscheide zur Ausreise aus der Schweiz vollziehen zu können.

Das Gesetz sorge für gerechte und angemessene Rahmenbedingungen für die betroffenen Personen, findet die Kommissionsmehrheit, und ermögliche es, auf spezifische Bedürfnisse einzugehen. Eine knappe Kommissionsmehrheit möchte im Gesetz präzisieren, dass Eltern mit Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren nicht in Ausschaffungshaft genommen werden dürfen.

Das Gesetz sei zu repressiv und der Schutz von Kindern und besonders verletzlichen Personen generell ungenügend geregelt: Das findet hingegen die Kommissionsminderheit. Der Spielraum im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben hätte weiter genutzt werden müssen, namentlich um der Kinderrechtskonvention besser gerecht zu werden.

Die Kommissionsminderheit wird eine Reihe von Änderungsanträgen vorbringen. Sie will beispielsweise erreichen, dass Familien, in denen mindestens ein Kind die Volksschule besucht, bis zur Ausreise nicht in eine Nothilfeunterkunft umziehen muss.

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