Nigeria muss die «San Padre Pio» mit Besatzung und Fracht freilassen

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Bern,

Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat heute entschieden, dass das Schiff «San Padre Pio», das unter Schweizer Flagge fährt, mitsamt der Besatzung und Fracht freigelassen werden muss

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Symbolbild - Gemeinde Sempach

Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat heute entschieden, dass das Schiff «San Padre Pio», das unter Schweizer Flagge fährt, mitsamt der Besatzung und Fracht freigelassen werden muss. Die Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Nigeria hält die «San Padre Pio» mit Besatzung und Fracht seit mehr als 17 Monaten fest. Mit diesem Entscheid ist dem Antrag der Schweiz zu grossen Teilen stattgegeben worden. Die Schweiz ist der Meinung, dass Nigeria mit der Festsetzung der San Padre Pio das Völkerrecht verletzt. Gemäss den nigerianischen Behörden sollen das Schiff und die betroffenen Besatzungsmitglieder beim Transport von Öl vor den Küsten Nigerias lokales Recht verletzt haben. Die Schweiz ist der Ansicht, dass sich das Schiff nicht in den territorialen Gewässern Nigerias befand und Nigeria deswegen nicht berechtigt war, das Schiff und die Besatzung in Gewahrsam zu nehmen. Am 21. Mai 2019 hat die Schweiz in diesem Fall beim Internationalen Seegerichtshof in Hamburg provisorische Massnahmen beantragt. Am 21. und 22. Juni 2019 wurden die Schweiz und Nigeria zu diesem Antrag vom Internationalen Seegerichtshof angehört. Grund für den Antrag der Schweiz war, dass das andauernde Festhalten des Schiffes inklusive Besatzung und Fracht zu einem nicht wieder gut zu machenden Schaden für die Schweiz führt. Deswegen forderte die Schweiz die Freilassung des Schiffs inklusive der Besatzung und der Fracht. Diesem Antrag ist das Gericht nun mit seinem Entscheid zu grossen Teilen gefolgt. Im Hinblick auf die Umsetzung der provisorischen Massnahmen verlangt das Gericht von der Schweiz die Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit in der Höhe von USD 14 Mio. Der heutige Entscheid wurde vom Präsidenten des Seegerichtshofes in Anwesenheit der beiden Parteien eröffnet. Die Schweiz wurde dabei von Botschafterin Corinne Cicéron Bühler, Direktorin der Direktion für Völkerrecht im EDA, vertreten. Die Frage, ob Nigeria mit der Festsetzung der San Padre Pio, deren Besatzung und Fracht das Völkerrecht verletzt hat, wird in einem separaten Rechtsverfahren entschieden werden.

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