Post erfüllt den Grundversorgungsauftrag auch 2018
Die Schweizerische Post hat die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs im vergangenen Jahr gesetzeskonform angeboten.
Die Erreichbarkeit von Bargelddienstleistungen für die Bevölkerung übertrifft die Vorgaben des Bundesrates. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nach der Prüfung des Jahresberichts der Post zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrages.
PostFinance ist gesetzlich verpflichtet, natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Schweiz das Eröffnen und Führen eines Zahlungsverkehrskontos anzubieten. Die Kundinnen und Kunden mit einem solchen Konto können Überweisungen auf ein Drittkonto tätigen, Bareinzahlungen auf das eigene Konto vornehmen sowie Bargeld beziehen. Zum Angebot gehört ausserdem die Gutschrift von Bargeld auf das Konto eines Dritten.
Ausreichender Zugang zu Zahlungsdienstleistungen
Das BAKOM überprüft als zuständige Aufsichtsbehörde jährlich, ob die Post den ihr gesetzlich übertragenen Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr erfüllt. Darunter fällt auch die Prüfung, ob die aktuell geltenden Erreichbarkeitsvorgaben eingehalten werden. Im Jahr 2018 waren Poststellen mit Dienstleistungen des Barzahlungsverkehrs für 96,4 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung innerhalb von 30 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Dieser schweizweite Durchschnittswert lag über dem in der Postverordnung festgelegten Bevölkerungsanteil von 90 Prozent. Werden auch die Haushalte berücksichtigt, die mit einem Hausservice bedient werden, war der Zugang für 98,1 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung gewährleistet.
Weniger Schaltergeschäfte, mehr Onlinebanking
Die Bevölkerung beansprucht sämtliche von PostFinance angebotenen Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs und nutzt die verschiedenen verfügbaren Kanäle. Die Anzahl der E‑Finance‑Nutzenden konnte im Berichtsjahr erneut gesteigert werden. Diese Entwicklung wiederspiegelt die seit mehreren Jahren feststellbare Verschiebung vom papierbasierten zum elektronischen Zahlungsverkehr. Die Ablösung der physischen durch elektronische Zahlungsaufträge hat sich 2018 verstärkt. Die Zahlungsaufträge auf Papier nahmen um 10 Prozent ab. Die elektronischen Zahlungsaufträge haben im gleichen Zeitraum um 12,5 Prozent zugenommen. Die Gründe liegen im allgemeinen Wachstum beim digitalen Zahlungsverkehr und dem Rückgang der klassischen Einzahlung am Postschalter. Sowohl die Anzahl als auch das Transaktionsvolumen der Bareinzahlungen sind gesunken. Auch die Bargeldbezüge in den Poststellen, am Postomaten und bei Partnern (SBB, Migros etc.) sind rückläufig. Die Kunden nutzen zunehmend andere Zahlungsmöglichkeiten als Bargeld.
Schärfere Vorgaben zur Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen
Seit dem 1. Januar 2019 gelten schärfere Erreichbarkeitsvorgaben. Neu wird die Erreichbarkeit nicht mehr im Landesdurchschnitt, sondern auf Stufe Kanton gemessen. Damit muss die Post in jedem Kanton den Zugang für einen Bevölkerungsanteil von 90 Prozent gewährleisten. Ebenfalls gilt neu eine einheitliche Zeitvorgabe von 20 Minuten für die Erreichbarkeit von Post- und Zahlungsverkehrsdiensten. In Gebieten, in denen der Bevölkerung keine Poststelle, sondern eine Agentur zur Verfügung steht, muss die Post neu die Bareinzahlung am Wohnsitz anbieten. Darüber hinaus muss die Post in städtischen Gebieten pro 15'000 Einwohner oder Beschäftigte mindestens einen bedienten Zugangspunkt (Poststelle oder Agentur) betreiben. Beim Überschreiten der Schwelle von jeweils 15'000 Beschäftigten oder Einwohnern muss sie einen weiteren Zugangspunkt einrichten. Damit wird die Sicherstellung der Grundversorgung in den Städten und Agglomerationen verbessert. Insgesamt ergibt sich für die Kundschaft eine bessere Erreichbarkeit der postalischen Angebote. Die Post wird erstmals in ihrer Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2019 den Nachweis erbringen müssen, dass die neuen Vorgaben eingehalten sind.