Der Berner Regierungsrat lehnt eine Ombudsstelle für «Polizei-Opfer» weiterhin ab. Es gibt schon genügend geeignete Anlaufstellen und Möglichkeiten für Beschwerden bei ungerechtem Polizeiverhalten.
Konferenztisch (Symbolbild)
Konferenztisch (Symbolbild) - Keystone

So könne er oder sie eine informelle Bürgerbeschwerde direkt bei der Kantonspolizei deponieren, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Hasim Sancar (Grüne/Bern) und Christa Ammann (AL/Bern).

Möglich sei auch eine aufsichtsrechtliche Anzeige bei der Polizei- und Militärdirektion. Deren Entscheid könne ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

Verfügungen und Verfahrenshandlungen der Polizei könnten mit einer Beschwerde direkt beim Obergericht angefochten werden. Schliesslich könne bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstattet werden, wenn der Vorwurf gegenüber der Polizei strafrechtlicher Art sei.

Sowieso habe der Grosse Rat die Schaffung einer Ombudsstelle bereits viermal abgelehnt, schreibt die Regierung weiter - in den Jahren 2001, 2006, 2010 und letztmals 2017/18 bei der Beratung des neuen Polizeigesetzes.

Ad
Ad