Regierungsrat sieht in «Charta der Religionen» keinen Nutzen
Der Grosse Rat überwies 2018 ein Postulat, das die Prüfung einer solchen Charta verlangte. Nun liegt der entsprechende Prüfungsbericht vor, wie die Staatskanzlei am Donnerstag, 1. September 2022, mitteilte.
Der potenzielle Nutzen einer solchen Charta sei beschränkt und vermöge problematische Aspekte des Vorschlags nicht aufzuwiegen, kommt der Kanton zum Schluss.
Als problematisch erachtet der Bericht, dass Gemeinschaften, die die Charta nicht unterzeichnen, unter Verdacht geraten könnten, sich nicht an die geltende Rechtsordnung zu halten. Dabei könne es auch ganz legitime Gründe für einen Verzicht auf die Unterzeichnung geben.
Eine Unterteilung in problematische und unproblematische Gemeinschaften könnte zu einer Polarisierung und zur weiteren Isolation gewisser Gemeinschaften führen, so die Befürchtung der Regierung.
Religionsgemeinschaften gegen Charta im Sinne des Postulats
Kritik erntete auch, dass sich die Richtlinien der Charta vor allem an potenziellen Gefahren wie dem Entstehen von Parallelgesellschaften, ausländischer Finanzierung und Hasspredigern orientieren. Dies drücke eine generalisierte Verdachtshaltung aus, die nicht zielführend sei.
Im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Religionsgemeinschaften wurde laut Bericht deutlich, dass diese sich derzeit keine Charta im Sinne des Postulates wünschen.
Das zentrale Anliegen des Postulats, Massnahmen zu entwickeln, um die gesellschaftliche Anerkennung von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften zu fördern, unterstützt der Regierungsrat.
Eine fortschrittliche Religionspolitik müsse partizipativ und bedürfnisorientiert ausgerichtet sein, schreibt er. Statt auf eine Charta setzt die Regierung dazu aber in einem ersten Schritt auf den direkten Austausch.
Deshalb soll bis 2023 geprüft werden, in welcher Form die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und den Gemeinschaften im Rahmen der vorhandenen Ressourcen verbessert werden kann.
Im Kanton Bern gelten die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche als Landeskirchen. Sie sind öffentlich-rechtlich organisiert. Die Jüdischen Gemeinden Bern und Biel erhielten 1997 die öffentlich-rechtliche Anerkennung.
Im Kanton Bern gibt es eine Vielzahl nicht öffentlich-rechtlich anerkannter Religionsgemeinschaften. Zu ihnen gehören auch christliche Freikirchen.