Regierungsrat will für Bern keinen kantonalen Mindestlohn
Die Berner Kantonsregierung will nichts von einem Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde für Arbeitnehmende wissen. Stattdessen will sie auf das bestehende System eines liberalen Arbeitsmarkts mit funktionierender Sozialpartnerschaft setzen.
Die Forderung nach einem Mindestlohn kommt von der SP. Ein Mindestlohn soll es allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, ihren Lebensunterhalt zu angemessenen Bedingungen durch ihre Arbeit zu bestreiten, wie die Sozialdemokraten ihren Vorstoss begründeten.
Insbesondere soll so verhindert werden, dass Menschen trotz Arbeit in Armut leben. In der Schweiz waren 2020 rund 4,2 Prozent aller Erwerbstätigen von Armut betroffen. Dies entspracht rund 158'000 Personen.
Mindestlöhne seien ein wichtiges Mittel gegen Lohndumping, begründete die SP ihren Vorstoss weiter. Wer Vollzeit arbeite, verdiene einen Lohn, der zu einem anständigen Leben reiche. Für Frauen seien Mindestlöhne besonders wichtig, da sie häufiger in Tieflohnbranchen arbeiteten.
Forderungen nach einem Mindestlohn sind im Kanton Bern nicht neu. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder entsprechende Vorstösse, wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf den Vorstoss schreibt.
Auch er findet, dass Erwerbstätige ein ausreichendes Arbeitseinkommen erzielen sollen, um den Lebensunterhalt ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung bestreiten zu können. Allerdings äusserte der bürgerlich dominierte Regierungsrat Skepsis, dass das Ziel mit arbeitsrechtlichen Massnahmen wie einem Mindestlohn erreicht werden kann.
Ein kantonaler Mindestlohn würde die Arbeitskosten der Unternehmen erhöhen. Dadurch könnten Anreize entstehen, Arbeitsplätze abzubauen, gibt der Regierungsrat zu bedenken. Oder aber, Unternehmen könnten Löhne, die nur leicht über dem Mindestlohn liegen, dem Mindestlohn nach unten angleichen. Insgesamt empfiehlt der Regierungsrat dem Kantonsparlament, den Vorstoss der Sozialdemokraten abzulehnen.