Haft

Staatsanwältin fordert acht Jahre für «Amokfahrt von Bern»

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Bern,

Acht Jahre Freiheitsstrafe: So lautet der Strafantrag der Staatsanwältin am Prozess gegen den Türken, der 2015 in Bern in eine Gruppe von Kurden fuhr.

Polizisten halten im September 2015 auf der Berner Kirchenfeldbrücke Kurden und ihre Sympathisanten im Schach.
Polizisten halten im September 2015 auf der Berner Kirchenfeldbrücke Kurden und ihre Sympathisanten im Schach. - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2015 verübte ein Türke in Bern eine Amokfahrt.
  • Die Staatsanwältin fordert nun eine Haftstrafe von acht Jahren.
  • Die Anklage lautet auf versuchte eventualvorsätzliche Tötung.

Acht Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung: So lautet der Strafantrag der Staatsanwältin am Prozess gegen den Türken, der 2015 in Bern in eine Gruppe von Kurden fuhr.

Staatsanwältin Miriam Hans sagte am Montag vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland in Bern, wer so wie der Türke in eine Menschenmenge fahre, dem sei egal, was passiere. Diese Person nehme jegliche Verletzungen in Kauf.

Kurden und Türken demonstrierten

Es geht um einen Vorfall am Rand einer Demonstration von Türken und einer Gegendemonstration von Kurden im September 2015 in Bern. Damals herrschte in Nordirak Krieg zwischen der türkischen Armee und Kämpfern der kurdischen PKK. Die Stimmung war aufgeheizt.

Am Rand der beiden Kundgebungen gerieten zwei Autos von Türken in eine Gruppe von Kurden. Die Kurden schlugen auf die Autos ein und griffen die Personen an, welche sich darin befanden. Dazu gehörte der Türke, welchem in Bern seit Montagmorgen der Prozess gemacht wird.

Erheblich verletzt vermochte sich der Mann in sein Auto zu retten und fuhr dann den Kurden davon. Beim Wegfahren erfasste er zwei Kurden und verletzte sie leicht. Dieses Wegfahren beurteilte die Staatsanwältin am Montag am Prozess als legitime Rettungsaktion in einem Notstand.

Der Angeklagte sei vom Vorwurf der eventualvorsätzlichen versuchten schweren Körperverletzung, eventuell eventualvorsätzlicher einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand - dem Auto - freizusprechen.

Mittelschweres bis schweres Verschulden

Anders beurteilte Staatsanwältin Hans hingegen die Rückfahrt des Mannes, nachdem er unten an der Aare gewendet hatte. Gewendet habe er, weil er festgestellt habe, so Hans, dass der Beifahrer im Auto fehlte. Dieser befand sich weiterhin in der Hand der Kurden. In dieser Situation habe der Mann entschieden, die Schwellenmattstrasse wieder hochzufahren und die Polizei zu avisieren.

Diese hatte ihn und den zweiten Türken die Schwellenmattstrasse hinuntergeschickt.

Zum Wenden hätte der Türke auch Alternativen gehabt, sagte Hans. Der Mann hätte dem Kollegen auch nicht helfen können. So aber sei er sozusagen blind die Schwellenmattstrasse hochgefahren - ohne seine Brille, mit einer zerstörten Windschutzscheibe und mit blutendem Kopf.

In dieser zweiten Phase gebe es keinen Rechtfertigungsgrund mehr, so die Staatsanwältin. Das Verschulden wiege mittelschwer bis schwer. Mit einer Geschwindigkeit von zwischen 30 und 50 Stundenkilometern habe er die Kurden erfasst, so Hans.

Schädelbruch und weitere Verletzungen

Der Mercedes erfasste sechs Personen. Zwei weitere wurden gestreift. Einer der Kurden wurde über das Fahrzeugdach katapultiert und abgeworfen. Dieser Kurde erlitt einen Schädelbruch und einen Bruch des Schulterblatts.

Er musste notfallmässig ins Spital eingeliefert werden und war danach gut zwei Wochen arbeitsunfähig. Ein anderer brach die Schultergelenkpfanne. Der angeklagte Türke erlitt beim Angriff der Türken drei Rissquetschwunden am Kopf sowie Blutungen und Schürfungen.

Am Montagnachmittag ging der Prozess in Bern weiter mit dem Plädoyer des Verteidigers des Angeklagten.

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