Testkäufe zeigen: Jugendliche kommen online leicht zu Alkohol
Wie das Blaue Kreuz am Dienstag mitteilte, erhielten die jugendlichen Testkäufer in 70 Prozent der Fälle die bestellen alkoholischen Getränke oder Glimmstängel nach Hause geliefert. Die Kurier- oder Lieferdienste wollten keinen Ausweis sehen und fragten auch nicht nach dem Alter.
«Im Gegenteil: Meist wurde die Ware wortkarg abgegeben oder nach dem Klingeln vor der Tür abgestellt», schreibt die Schweizer Fachorganisation für Suchtfragen. Zehn Onlineshops und Lieferdienste von Alkohol und Tabakwaren testeten die jugendlichen Käufer Ende November.
Die Organisation fordert nun, dass die Anbieter von Alkoholika und Raucherwaren bei der Registrierung der Kunden im Internet oder beim Bestellvorgang einen Ausweis kontrollieren. Auch müssten die Kurier- und Lieferdienste angewiesen werden, Alkohol und Tabak nur an volljährige Empfängerinnen und Empfänger abzugeben.
In der Schweiz sind der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken an unter 16-Jährige verboten. Vergärte Alkoholgetränke wie Bier und Wein dürfen an über 16-Jährige verkauft werden, Spirituosen und Alcopops an über 18-Jährige.
Wie Micha Suter vom Blauen Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg auf Anfrage sagte, bestellten im Auftrag des Blauen Kreuzes unter 16-jährige Jugendliche Wein oder Bier und unter 18-jährige Spirituosen.
Bei den Raucherwaren kennen die Kantone Bern und Solothurn ein Abgabeverbot an unter 18-Jährige. Im Kanton Freiburg gilt ein Verbot für unter 16-Jährige.