Überbauung mit 430 Wohnungen im Berner Stöckacker geplant

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die historische Familiensiedlung Meienegg in Bümpliz soll allmählich in ein modernes Stadtquartier verwandelt werden. Geplant ist eine Überbauung mit 430 Wohnungen. Die Fambau Genossenschaft hat am Dienstag das Siegerprojekt den Medien vorgestellt.

Sonnenuntergang ueber den Quartieren Stoeckacker, Bethlehem und Buempl
Sonnenuntergang über den Quartieren Stöckacker, Bethlehem und Bümpliz in Bern. - Keystone

Das Zürcher Büro huggenbergfries Architekten setzte sich gegen elf Konkurrenten durch. Das Projekt «Meie» sieht laut Fambau keine in sich geschlossene Siedlung vor, sondern ein Stadtquartier, das gegen aussen Offenheit signalisiert. Die Realisierung soll in Etappen erfolgen.

Die Familiensiedlung Meienegg im Stöckacker-Quartier ist in die Jahre gekommen. Die Fambau hat sie zwischen 1949 und 1955 erbaut. Die Bausubstanz sei heute vielerorts in schlechtem Zustand und weise erheblichen Sanierungsbedarf auf, hält die Fambau fest. Baustandard und Wohnungsgrössen seien nicht mehr zeitgemäss.

Die Fambau Genossenschaft plant deshalb seit längerem eine neue Wohnüberbauung anstelle der bestehenden Siedlung. Der Berner Heimatschutz hat das 2019 scharf kritisiert: Ein teilweiser Abriss der Siedlung komme nicht in Frage. Sie eine der besterhaltenen Zeuginnen des sozialen Wohnungsbaus der Nachkriegszeit.

Die Fambau beruft sich auf das Stadtentwicklungskonzept, das eine bauliche Verdichtung im Stöckacker anstrebe. Zwar stufe die städtische Denkmalpflege die Siedlung als erhaltenswert ein. Eine städtebauliche Studie habe aber aufgezeigt, wie eine Verdichtung und Transformation der Meienegg möglich sei.

Das Schicksal der historischen Siedlung bleibt vorderhand ungewiss. Die Interessenabwägung zwischen Teilerhalt und Erneuerung werde im weiteren Planungsprozess eine zentrale Rolle spielen, betont die Fambau.

Das Siegerprojekt «Meie» bildet die Grundlage für die Überbauungsordnung, die im Lauf dieses Jahres ausgearbeitet werden soll. Sie muss danach eine Volksabstimmung bestehen.

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