Das Regionalgericht Bern-Mittelland entschied, einen heute 62-jährigen pädophilen Sozialtherapeuten nachträglich zu verwahren.
Gefängnis
Das Innere eines Gefängnisses. (Symbolbild) - Keystone

Ein pädophiler Sozialtherapeut, der 2014 von der Berner Justiz zu 13 Jahren Haft und einer stationären Massnahme verurteilt worden war, wird nachträglich verwahrt. Dies hat das Regionalgericht Bern-Mittelland entschieden, wie es am Donnerstag mitteilte.

Der heute 62-jährige Mann war 2014 wegen Schändung, sexuellen Handlungen mit Kindern und Pornografie verurteilt worden. Der Sozialtherapeut hatte gestanden, sich während Jahrzehnten an insgesamt 114 behinderten Kindern vergangen zu haben. Wegen Verjährung ging es noch um 33 Missbrauchsfälle.

Vor einer Verwahrung sah das Gericht damals noch ab und verordnete zunächst eine stationäre Massnahme, die alle fünf Jahre verlängert werden könnte. Die Therapierbarkeit des Mannes wurde aber in der Folge in Frage gestellt. Gemäss Urteilsbegründung wurde die Umwandlung in eine Verwahrung von den psychiatrischen Diensten angestossen.

Vor dem Hintergrund des bestehenden Rückfallrisikos sei die Verwahrung verhältnismässig. Die Sicherheitsinteressen der Öffentlichkeit überwiegen «deutlich», hält das Regionalgericht im jüngsten Entscheid fest.

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