Widerruf des Auftrags für Lift im Tierpark rechtens
Das Siegerprojekt für den Publikumslift im Tierpark Dählhölzli hätte den vorgegebenen Kostenrahmen von zwei Millionen Franken gesprengt.
Das Siegerprojekt für den Publikumslift im Tierpark Dählhölzli hätte den vorgegebenen Kostenrahmen von zwei Millionen Franken gesprengt. Die Stadt Bern hat den Auftrag für das Architekturbüro deshalb zu Recht widerrufen, hält der Berner Regierungsstatthalter fest.
Das Beschaffungsrecht zwinge die Vergabebehörde nicht, «finanziell nicht stemmbare Projekte zu realisieren», teilte Regierungsstatthalter Christoph Lerch am Freitag mit. Er musste über eine Beschwerde der Architektin entscheiden, der im April 2020 der Zuschlag für die neue Liftanlage im Tierpark Dählhölzli erteilt wurde.
In der Folge stellte sich heraus, dass das Projekt deutlich teurer würde als die von der Stadt Bern und vom Tierpark Dählhölzli vorgesehenen zwei Millionen Franken. Der Architektin wurde laut Lerch die Gelegenheit gegeben, innert kurzer Zeit Kosteneinsparungen auszuarbeiten.
Weil auch die kostengünstigeren Varianten immer noch zu teuer waren oder zu stark vom ursprünglichen Siegerprojekt abwichen, widerrief die Stadt Bern den Zuschlag für das Projekt, wie nun aufgrund des Beschwerdeentscheides bekannt wurde. Die Architektin warf der Stadt treuwidriges Verhalten vor und gelangte mit einer Beschwerde an den Regierungsstatthalter.
Dieser stellt sich in seinem Entscheid hinter die Stadt Bern. Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichtes könne die Vergabebehörde einen erfolgten Zuschlag widerrufen, wenn «sachliche Gründe» dies rechtfertigten. Dazu gehört laut Lerch eine fehlende Finanzierungsrealisierung.