Die Stadt Biel setzt sich im Sachplan Velowegnetz für neue Querungen und eine stärkere Einbindung von Mountainbike-Routen in das regionale Netz ein.

Der Gemeinderat von Biel hat eine wichtige Medienmitteilung veröffentlicht. Darin nimmt er Stellung zu Änderungen des Sachplans Velowegnetz 2025 und legt seine Position zu Verordnungen über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf dar. Die Anpassungen des Sachplans stehen im Zusammenhang mit neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, wie dem Bundesgesetz über Velowege, welches im Januar 2023 in Kraft trat, sowie dem revidierten Strassengesetz, das im Februar 2024 in Kraft tritt. Wichtige Mountainbike-Routen sind neu Teil des Velowegnetzes, und die Netzhierarchie und -terminologie wurden angepasst.

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Grundsätzlich begrüsst der Gemeinderat die vorgeschlagenen Anpassungen. Er fordert jedoch die Aufnahme verschiedener Infrastrukturmassnahmen von regionaler Bedeutung in den kantonalen Sachplan, wie zum Beispiel die Querung der SBB-Geleise zwischen Schmiedweg und Mühlefeldweg oder zwischen Länggasse und Mettlenweg. Zusätzlich wünscht der Gemeinderat, dass eine Route zwischen Biel und Magglingen sowie Près-d'Orvin dem Mountainbikenetz hinzugefügt wird. Diese neue Verbindung könnte die Mountainbike-Route Nr. 844 von Près-d'Orvin mit dem Zentrum der Agglomeration verbinden und diese Disziplin fördern.

Stellungnahme zu Verordnungen über Leistungen für Kinder

Der Gemeinderat hat auch im Rahmen der kantonalen Vernehmlassung zu den Verordnungen über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf und über die Aufsicht über stationäre Einrichtungen und ambulante Leistungen für Kinder eine Stellungnahme abgegeben. Es geht um Änderungen in Zusammenhang mit den Elternbeiträgen bei angeordneten und einvernehmlichen stationären und ambulanten Massnahmen für Kinder und Jugendliche. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass die Elternbeiträge für einkommensschwache Familien zu hoch angesetzt sind.

Der Gemeinderat begrüsst die Anpassungen grundsätzlich. Er beantragt jedoch, dass der Freibetrag für Familien mit wenig finanziellen Möglichkeiten von 55 000 auf 70 000 Franken festgesetzt wird. Damit sollen diese Familien stärker entlastet werden als vom Kanton vorgesehen. Der Gemeinderat hält dies für wichtig, da in Biel viele Arbeitnehmer im Tieflohnsegment tätig sind und die Belastung deshalb nicht zu hoch ausfallen darf. Zudem erachtet der Gemeinderat die Entlastung als sinnvoll, um die Akzeptanz und Kooperationsbereitschaft der Eltern im Rahmen einer Kindesschutzmassnahme zu stärken. Schliesslich fordert der Gemeinderat eine bessere Zugänglichkeit von Massnahmen für junge Erwachsene, die ihre Pflegefamilie oder die Institution bei Erreichen der Volljährigkeit verlassen müssen.

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