Biel fordert strengere Regeln für Taxifahrer
Der Bieler Gemeinderat kritisiert das neue Taxigesetz des Kantons Bern. Er fordert Massnahmen gegen schlechte Arbeitsbedingungen.

Wie die Stadt Biel mitteilt, hat der Gemeinderat im Rahmen der laufenden Vernehmlassung der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern zum Gesetz über Taxis und Limousinendienste (TLG) seine Stellungnahme verabschiedet. Der Gemeinderat steht der Vorlage grundsätzlich positiv gegenüber, sieht jedoch bei zwei Punkten Handlungsbedarf.
Erstens bemängelt er, dass im Vortrag zur besagten Gesetzesvorlage nicht ausreichend darüber informiert wird, dass mit ihr die Bedingungen für Mobilitätsplattformen wie Uber und Bolt verbessert werden und was dies für Konsequenzen mit sich bringen wird. Der Gemeinderat sieht insbesondere die Gefahr, dass bei digitalen Mobilitätsplattformen Personen zu schlechten Bedingungen arbeiten und regt an, dass Massnahmen geprüft werden, damit dies verhindert werden kann.
Zweitens hat der Gemeinderat davon Kenntnis genommen, dass die Bestimmungen zu den persönlichen Anforderungen für den Erhalt eine Taxiführerbewilligung im Wesentlichen aus Artikel 7 der Taxiverordnung übernommen worden sind. Diese Anforderungen bilden auch die Basis für den Entzug einer Taxiführerbewilligung.
Gemeinderat sieht dringenden Handlungsbedarf
Aufgrund mehrerer Fälle von sexuellen Belästigungen von Gästen durch Taxifahrer, über welche in den Medien in den vergangenen Monaten berichtet worden ist, sieht der Gemeinderat diesbezüglich dringenden Handlungsbedarf. Die geltenden Bestimmungen für einen Entzug von Taxiführerbewilligungen haben sich nach Ansicht des Gemeinderats als zu wenig wirkungsvoll erwiesen.
Der Gemeinderat verlangt daher, dass inskünftig Taxifahrenden die Bewilligung auch entzogen werden kann, wenn die in Art. 9 Abs. 1 Bst. b TLG genannte Schranke des Strafmasses von sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von 180 Tagessätzen nicht erreicht wird – jedenfalls dann, wenn die Tat in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Taxifahrens verübt wurde und die verurteilte Person dadurch für Taxigäste ein Risiko darstellt.