Gemeinderat Biel verlangt Stellungnahme zur Medienförderung
Wie die Stadt Biel mitteilt, lud der Gemeinderat ein, Stellung zur Totalrevision der Verordnung über die Information und die Medienförderung zu nehmen.
Grundsätzlich begrüsst er den Entwurf und ist der Ansicht, dass er in die richtige Richtung geht, im Sinne des vom Grossen Rat im Herbst 2022 genehmigten Gesetzes über die Information und die Medienförderung.
Der Gemeinderat verlangt dennoch, dass genauer präzisiert wird, welche für die Ausübung des Rechts auf politische Teilhabe vorgesehenen Dokumente in Leichte Sprache und Gebärdensprache übersetzt werden müssen für Menschen mit Behinderungen oder mit geringen Sprachkenntnissen.
Der Gemeinderat unterstützt solche Übersetzungen, weist jedoch darauf hin, dass dafür beachtliche zusätzliche und spezialisierte Ressourcen benötigt werden könnten, über welche die Mehrheit der Gemeinden nicht verfügt.
Die Verordnung soll auch explizit die dezentrale Verwaltung betreffen
Die neue Verordnung sieht weiter vor, dass die Informationen des Regierungsrates und der kantonalen Zentralverwaltung gleichzeitig auf Deutsch und auf Französisch veröffentlicht werden, sofern sie den gesamten Kanton betreffen.
Der Gemeinderat der grössten zweisprachigen Stadt der Schweiz begrüsst diese Absicht, verlangt jedoch, dass in der Verordnung explizit festgehalten wird, dass dies auch die dezentrale Verwaltung des Verwaltungskreises Biel/Bienne betrifft.
Der Betrag für die Medienförderung soll verdoppelt werden
Bezüglich Medienförderung schliesslich stellt der Gemeinderat fest, dass diese gegenwärtig nur für Nachrichtenagenturen vorgesehen und der Beitrag auf maximal 100'000 Franken pro Jahr begrenzt ist.
Dieser Betrag mag verhältnismässig bescheiden wirken für eine Nachrichtenagentur, die einen grossen Kanton wie den Kanton Bern abdecken muss, und dies überdies in beiden Sprachen.
In diesem Sinne wird in der Stellungnahme eine Erhöhung des Betrags auf maximal 200'000 Franken vorgeschlagen.