Maskenpflicht in der Bieler Nidaugasse
Die Stadt Biel stellt entsprechende Hinweistafeln auf und ersucht die Bevölkerung um Einhaltung der geltenden Regeln.

Aufgrund der seit dem 29. Oktober geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen gilt in belebten Fussgängerbereichen eine Maskenpflicht. Diese gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren und nicht für Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen keine Maske tragen können.
Am 3. Dezember eröffnet der Bieler Weihnachtsmarkt, der seine Tore bis zum 24. Dezember geöffnet hat. Zahlreiche Menschen bewegen sich in dieser Zeit in der Innenstadt, um einzukaufen und anderen weihnächtlichen Beschäftigungen nachzugehen.
Dabei kann es insbesondere in der Nidaugasse und den von ihr abgehenden Strassen zu Spitzenzeiten verstärkt zu Personenansammlungen kommen. Dadurch kann die Einhaltung der vorgeschriebenen Abstandsregeln verunmöglicht werden.
Die Stadt Biel stellt deshalb in den Eingangsbereichen der Nidaugasse Informationstafeln auf, welche die Bevölkerung darauf hinweisen, dass in der Nidaugasse dann eine Maske getragen werden soll, sobald diese sehr belebt ist. Die Polizei und die städtischen Sicherheitsorgane sind zu den Spitzenzeiten präsent und sorgen ihrerseits für eine Einhaltung der geltenden Regeln.