Mietzinslimiten der Sozialhilfe für Biel angehoben
Der Beschluss einer Anhebung per 1. März 2025 wurde nach einer umfassenden Evaluation von Markt- und Bestandesmieten innerhalb der Sozialhilfe gefällt.

Wie die Stadt Biel schreibt, hat der Gemeinderat in seiner Funktion als Sozialbehörde die Mietzinslimiten der Sozialhilfe für Biel per 1. März 2025 angehoben.
Der Beschluss wurde nach einer umfassenden Evaluation von Markt- und Bestandesmieten innerhalb der Sozialhilfe gefällt. Damit wird die Obergrenze der Mieten angehoben, welche von der Sozialhilfe bezahlt werden.
Dies ist nötig, weil viele Liegenschaftsbesitzenden ihre Mieten auf Basis der zweimal erhöhten Referenzzinssätze nach oben korrigiert haben. Der Anteil an Personen innerhalb der Sozialhilfe, welche ihre Miete mit den bestehenden Mietzins-Obergrenzen nicht bezahlen können, hat sich seither kontinuierlich erhöht.
Dem soll mit höheren Mietzinslimiten entgegengewirkt werden.
Weitere Mietzins-Richtlinien-Anpassung ist zu erwarten
Gleichzeitig mit Biel haben alle Seeländer Gemeinden vom Verein Seeland.biel/bienne die Aufforderung zur Überprüfung der Mietzins-Obergrenzen erhalten. Sie müssen dies gemäss der gemeinsam vereinbarten Praxis auf Basis der Instrumente machen, welche sie selbst via Seeland.biel/bienne erarbeitet haben.
Der publizierte Leitfaden für die Mietzinspraxis in der Sozialhilfe hilft, diese politisch heikle Aufgabe auf eine regional und fachlich abgestützte Weise zu machen. Es ist somit mit weiteren Mietzins-Richtlinien-Anpassungen im regionalen Umfeld zu rechnen.
Obergrenzen für Mieten werden um bis zu 100 Franken angehoben
Neu werden in Biel die Obergrenzen der Mieten für Ein- bis Drei-Personen-Haushalte um 100 Franken pro Monat angehoben und für grössere Haushalte um 50 Franken pro Monat.
Der Gemeinderat hofft, mit dieser Massnahme den Betroffenen die in den letzten Jahren erfolgten Kostenerhöhungen ausgleichen zu können.
Die Abteilung Soziales wird die Massnahme ab dem 1. März für Neuanmeldungen anwenden und die Budgets der bestehenden Sozialhilfe-Dossiers soweit nötig innerhalb von vier Monaten rückwirkend auf den 1. März anpassen.
Mietfachstelle der Sozialhilfe überprüft nach Möglichkeit Verträge
Weiterhin werden in Biel die Mietverträge in der Sozialhilfe nach Möglichkeit durch die Mietfachstelle der Sozialhilfe überprüft, wenn es zu Mietzins-Aufschlägen kommt.
Ungerechtfertigte Erhöhungen der Mietkosten sollen so vermieden werden. Wenn nötig, wird der Gang vor die Mietschlichtstelle angeregt oder begleitet.