Neues Verkehrskonzept für das Bahnhofsquartier Biel
Die Verkehrsführung im Bahnhofsquartier Biel wird geändert, um den Verkehr zu entlasten und mehr Platz sowie Sicherheit für Fussgänger und Radfahrer zu bieten.
Wie die Stadt Biel informiert, wird das Bahnhofquartier vom Verkehr entlastet. Es bleibt dabei von zwei Seiten her erschlossen. Die Querung des Quartiers von Osten nach Westen und umgekehrt über den Bahnhofplatz oder über den General-Guisan-Platz wird für den motorisierten Individualverkehr hingegen nicht mehr möglich sein. Ziele der Massnahmen sind ein stabilerer Busbetrieb, mehr Platz und Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr und eine Aufwertung des öffentlichen Raums.
Das Bahnhofquartier mit dem stark frequentierten Bahnhof ist ein Herzstück des Bieler Stadtraums und wird vom Verkehr stark beansprucht. Zudem nutzen es viele motorisierte Verkehrsteilnehmende, um von einem Ende der Stadt ans andere zu gelangen.
Eine umfassende Verkehrsanalyse im Quartier von Ende 2018 hatte ergeben, dass beispielsweise der Bahnhofplatz täglich von rund 5000 bis 6000 Motorfahrzeugen befahren wird. Etwa die Hälfte davon ist Durchgangsverkehr.
Das hohe Verkehrsaufkommen schafft für alle Verkehrsteilnehmende unbefriedigende Verhältnisse, vor allem bei der Einmündung der Bahnhofstrasse auf den Bahnhofplatz und am General-Guisan-Platz: Die Autos stehen oft im Stau, die öffentlichen Busse haben Probleme beim Einhalten des Fahrplans, für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende entstehen gefährliche Situationen.
Erschliessung über zwei Kammern
Der motorisierte Individualverkehr soll deshalb künftig den Bahnhofplatz sowie die Achse Aarbergstrasse–General-Guisan-Platz nicht mehr als Durchgangsverbindung nutzen können. Dazu werden der Bahnhofplatz auf der Westseite bis zur Einmündung der Bendicht-Rechberger-Strasse sowie die Aarbergstrasse zwischen dem General-Guisan-Platz und der Einmündung der Albrecht-Haller-Strasse für den motorisierten Individualverkehr gesperrt.
Auf der Ostseite darf der Bahnhofplatz ab der Einmündung der Thomas-Wyttenbach-Strasse nur noch in Richtung Bahnhofstrasse befahren werden. Auch die Verbindung Bahnhofstrasse–General-Guisan-Platz–Güterstrasse wird nur noch in eine Richtung befahrbar sein.
Taxis und Busse weiterhin ungehindert erreichbar
Das Bahnhofquartier wird so neu mit einem Zwei-Kammer-System erschlossen. Die Zufahrt zum Bahnhofplatz bleibt im Westen über die Aarbergstrasse oder die Bendicht-Rechberger-Strasse möglich, auf der Ostseite über die Johann-Verresius- oder die Thomas-Wyttenbach-Strasse.
Für die öffentlichen Busse und die Taxis bestehen keine Einschränkungen und die Erschliessung funktioniert grundsätzlich wie bis anhin. Für Taxis ist einzig die Aarbergstrasse ab der Einmündung der Albrecht-Haller-Strasse in Richtung General-Guisan-Platz nicht mehr befahrbar.
Der Zugang zum Bahnhof ist für Taxis aus allen Richtungen weiterhin gewährleistet. Die Parkfelder auf der Ost- und der Westseite des Bahnhofplatzes bleiben bestehen. Das Bringen und Abholen von Personen sowie das Kurzparkieren direkt vor dem Bahnhofgebäude ist somit weiterhin möglich. Der Bahnhof und die umliegenden Geschäfte sind für den motorisierten Individualverkehr nach wie vor erreichbar.
Attraktiver und sicherer für alle
Die neue Verkehrsführung hat zum Ziel, das Bahnhofquartier vom motorisierten Individualverkehr zu entlasten. Sie entschärft insbesondere die Lage an den Knotenpunkten Bahnhofplatz und General-Guisan-Platz. Das erhöht die Fahrplanstabilität des öffentlichen Busverkehrs.
Zudem können sich alle Verkehrsteilnehmenden angenehmer und sicherer fortbewegen. Dadurch kann insbesondere der General-Guisan-Platz mit seinen verschiedenen Gastronomiebetrieben seiner Rolle als Ort zum Verweilen noch besser gerecht werden.
Nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Rechtmässigkeit der geplanten Verkehrsmassnahmen im Bahnhofquartier in zweiter Instanz bestätigte und dessen Urteil vom 18. Oktober 2024 in Rechtskraft erwachsen ist, soll das neue Verkehrsregime in der Woche vom 9. Dezember 2024 umgesetzt werden, sofern die Witterungsverhältnisse die Ausführung der Markierungsarbeiten zulassen. Die Verkehrsteilnehmenden werden vor Ort mittels Informationsplakaten über die Massnahmen informiert.