Qualitätsvolle Quartierentwicklung im Osten von Mett
Die Stadt Biel möchte zusammen mit den privaten Grundeigentümern im Sektor «JakobStrasse Süd» ein qualitätsvolles und lebenswertes neues Quartier schaffen.

Das Areal «Jakob-Strasse Süd» umfasst eine Fläche von fast 4,6 Hektaren und wird durch die Jakob-Strasse, den Längfeldweg, die Länggasse und den Kirchenfeldweg eingefasst. Die betroffenen Parzellen sind im Eigentum von fünf verschiedenen Parteien, unter ihnen die Stadt Biel. Neben zwei nur noch teilweise genutzten Industriehallen und einer Tankstelle wird das
Gebiet heute auch landwirtschaftlich genutzt. Das Areal weist daher ein grosses Potenzial für eine intensivere und auch vielfältigere Nutzung auf. Zusammen mit den betroffenen Grundeigentümern verfolgt die Stadt Biel das Ziel, das am Übergang zwischen Mett und der Industriezone Bözingenfeld gelegene Gebiet zu einem qualitativ hochwertigen und gemischt genutzten neuen Quartier zu entwickeln.
Städtebauliches Konzept «Wohnen am Park»
Im Jahr 2016 hat die Stadt Biel zusammen mit zwei privaten Grundeigentümern einen städtebaulichen Studienauftrag durchgeführt, um ein Konzept für die Neuüberbauung des Sektors «Jakob-Strasse Süd» zu entwickeln. Das daraus hervorgegangene städtebauliche Konzept sieht eine dichte Überbauung entlang der Jakob-Strasse, dem Längfeldweg und der Längasse mit einer grosszügigen öffentlich zugänglichen Parkanlage im Inneren des Areals vor.
An der Ecke Längfeldweg-Länggasse soll ein bis zu 13-geschossiges Hochhaus ermöglicht werden, ansonsten bewegen sich die vorgesehenen Geschosszahlen bei grösstenteils fünf und punktuell bis acht.
Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung
Auf der Basis des entwickelten städtebaulichen Konzepts wurde Ende 2016 eine Anpassung der baurechtlichen Grundlagen für das betroffene Gebiet gestartet. Diese beinhalten den Erlass einer neuen Zone mit Planungspflicht (ZPP 3.4) «Jakob-Strasse Süd», welche die Planungsund Gestaltungsgrundsätze festlegt.
Das Ziel ist es, die Schaffung einer dichten, städtebaulich und architektonisch qualitätsvollen Überbauung mit zentraler, öffentlich zugänglicher Parkanlage zu ermöglichen. Nachdem Anfang 2019 die öffentliche Auflage für die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung durchgeführt wurde, wurden drei eingegangene Einsprachen behandelt.
Mit allen Einsprechern konnte man sich inhaltlich einigen. Um sich ihre Rechte zu sichern, wurden die Einsprachen jedoch formell nicht zurückgezogen. Konkret wurde für alle Einsprachen eine Lösung in der noch zu erlassenden Überbauungsordnung «Jakob-Strasse Süd» gefunden, womit diese Einsprachen nach deren Rechtskraft gegenstandslos werden.
Der Gemeinderat kann dem Stadtrat damit eine breit abgestützte Planung vorlegen. Der Stadtrat behandelt die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich «JakobStrasse Süd» an seiner Sitzung vom 19. März 2020. Wird sie verabschiedet, kann das Stimmvolk im Rahmen der Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 über die Vorlage entscheiden.