Mutschellen-Reusstal-Kelleramt
Eggenwil: Strafbefehle wegen Nichtabgabe der Steuererklärung
Wie die Gemeinde Eggenwil mitteilt, stellte das kantonale Steueramt Anfang November 2023 18 Strafbefehle gegen steuerpflichtige Personen in der Gemeinde aus.
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Anfang November 2023 musste das kantonale Steueramt gegen insgesamt 18 in Eggenwil steuerpflichtige Personen Strafbefehle ausstellen, die trotz Mahnung des Gemeindesteueramts die Steuererklärung 2022 nicht eingereicht haben.
Demnach liegt eine Verletzung von Verfahrenspflichten vor.
Gemäss Steuergesetzgebung ist mit einer Busse zu bestrafen, wer einer nach Steuergesetz obliegenden Pflicht oder getroffenen Anordnung trotz Mahnung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt.
Die Gesamtsumme beläuft sich auf 23'600 Franken
Die Busse bemisst sich nach dem steuerbaren Einkommen/Kapital und beträgt in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall bis zu 10'000 Franken.
Die Gesamtsumme der 18 ergangenen Strafbefehle (Bussen und Strafbefehlsgebühren) beläuft sich auf 23'600 Franken.
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