Eggenwil erfüllt Aufnahmepflichtquote derzeit nicht
Die Asylzahlen bleiben 2025 hoch. Die Gemeinde Eggenwil erfüllt seine Aufnahmepflicht, doch zusätzlicher Wohnraum wird dringend benötigt.

Wie die Gemeinde Eggenwil mitteilt, wurden im Jahr 2024 schweizweit insgesamt 27'740 Asylgesuche sowie 16'616 Anträge auf Schutzstatus S gestellt. Für das Jahr 2025 erwartet das Staatssekretariat für Migration (SEM) ähnliche Zahlen.
Zum aktuellen Zeitpunkt geht das SEM für das Jahr 2025 von 17'000 (plus/minus 4000) Anträgen auf Schutzstatus S und von 24'000 (plus/minus 3000) Asylgesuchen aus. Die Szenarien des SEM sind allerdings mit Unsicherheit behaftet und müssen je nach Verlauf des Kriegs in der Ukraine oder der Migrationsbewegungen laufend angepasst werden.
Das SEM hat dem Kanton Aargau im vergangenen Jahr insgesamt 2609 Personen zugewiesen. Dementsprechend wird die Unterbringungssituation auch im Jahr 2025 für die Gemeinden und den Kanton herausfordernd bleiben.
Gemeinden sind für Unterbringung und Betreuung zuständig
Die Gemeinden sind gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern (Ausweis F-VA), die im Kanton Aargau leben.
Diese werden nach Massgabe der schweizerischen Wohnbevölkerung auf die Gemeinden verteilt. Auch Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) fallen in die Zuständigkeit der Kommunen.
Gemeinden, welche die fortwährend monatlich der Lage angepasste Aufnahmepflichtquote nicht erfüllen, erhalten vom Kanton eine Zuweisungsverfügung zur Aufnahme der noch ausstehenden Anzahl Personen beziehungsweise der Meldung von Plätzen. Bei ungenutztem Ablauf der Vorlaufzeit stellt der Kantonale Sozialdienst den betroffenen Gemeinden eine Kostenpauschale für die Ersatzzahlung von 90 Franken pro Person und Tag in Rechnung.
Eggenwil erfüllt Aufnahmepflicht trotz Statuswechsel
Die Gemeinde Eggenwil nimmt seit 1990 nahezu ununterbrochen vom Kanton zugewiesene Personen nach dem Asylrecht auf.
Bei einer gesetzlichen Aufnahmepflichtquote von gegenwärtig 12,27 Personen beherbergt und betreut Eggenwil derzeit 13 bis vor Kurzem vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F-VA) mit Nationalitäten Afghanistan und Irak in der 2018 neu erbauten gemeindeeigenen Asyl- und Flüchtlingsunterkunft beim Gemeindehaus. Zudem ist aktuell eine schutzbedürftige Person aus der Ukraine (Ausweis S) privat untergebracht.
Weil die sechsköpfige Familie aus Afghanistan im November 2024 vom SEM einen positiven Asylentscheid respektive den Status «B Flüchtlinge bis 5 Jahre» erhalten hat, erreicht die Gemeinde aktuell die gesetzliche Aufnahmequote um vier Personen nicht. Bei der Berechnung der Aufnahmepflicht werden vorläufig aufgenommene oder anerkannte Flüchtlinge sowie B-Härtefälle aufgrund des Aufenthaltsstatus nicht berücksichtigt.
Solche Personen leben in der Regel jedoch noch so lange in den Gemeindeunterkünften, bis sie eine eigene Wohnung gefunden haben. Um dieser Situation Rechnung zu tragen, wird den Gemeinden während rund sechs Monaten ab Statuswechsel Zeit gewährt, Platz für eine Ersatzzuweisung zu schaffen.
Dringend Wohnraum für Flüchtlinge gesucht
Die erwähnte afghanische Familie ist seit dem Wechsel ihres Aufenthaltsstatus mit intensiver Unterstützung der Abteilung Soziale Dienste der Gemeinde auf der Suche nach einer eigenen Wohnung, bislang leider ohne Erfolg.
Aber auch wenn beide Viereinhalb-Zimmer-Wohnungen in der gemeindeeigenen Unterkunft mit sich im laufenden Asylverfahren befindenden Personen belegt sind, kann die Aufnahmepflichtquote zunehmend nur noch äusserst knapp erfüllt werden.
Deshalb wird zusätzlicher Wohnraum benötigt. Eigentümer, welche solchen zur Verfügung stellen können, sind gebeten, sich bei der Abteilung Soziale Dienste zu melden.