Für Hunde in Oberwil-Lieli besteht ganzjährige Leinenpflicht
Wie die Gemeinde Oberwil-Lieli schreibt, müssen Hunde ständig an der Leine geführt werden. Diese Pflicht gilt auf allen verkehrsreichen und sensiblen Arealen.
Auf verkehrsreichen Strassen, Wegen und Plätzen, im Wald und am Waldrand, auf dem gesamten Schulareal inklusive Sportanlagen und Kinderspielplätzen, auf dem Kirchen- und Friedhofsareal sowie Naturschutzzonen sind Hunde immer an der Leine zu führen.
Die Leinenpflicht gilt in der Gemeinde Oberwil-Lieli immer und nicht nur während den Brut- und Setzzeit der Wildtiere.
Die Hundehalter werden gebeten, auf ihre Mitmenschen und Umgebung Rücksicht zu nehmen und sich an die Leinenpflicht zu halten.