Wie die Gemeinde Bellikon bekannt gibt, werden Wohnräume für die die Flüchtlingen und Schutzbedürftigen gesucht.
Gemeindeverwaltung Bellikon (AG).
Gemeindeverwaltung Bellikon (AG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinde Bellikon hat die Aufnahmepflicht von vorläufig aufgenommenen Ausländern sowie Schutzbedürftigen nicht mehr erfüllt.

Um das vom Kantonalen Sozialdienst geforderte Soll zu erreichen, ist die Gemeinde Bellikon verpflichtet, noch weitere Personen aufzunehmen.

Kann die Gemeinde die Aufnahmepflicht nicht erfüllen, wird der Gemeinde die Kostenpauschale für die Ersatzvornahme in Rechnung gestellt.

Die Hilfe von Privaten ist nötig

Die Gemeinde ist daher auf die Hilfe von Privaten angewiesen.

Leere Studios, Einliegerwohnungen und kleine Wohnungen, die Flüchtlingen und Schutzbedürftigen zur Verfügung gestellt werden können, kommen in Frage.

Man kann sich bei der Gemeindeverwaltung, telefonisch oder per E-Mail melden.

Die Gemeinde dankt im Voraus für die Bereitschaft zur Unterstützung.

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